Lehrabschlussprämie

Prämien, die ein Auszubildender am Ende seiner Lehrzeit erhält, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Praxistipp

Wird die Prämie in Form eines Geschenks gezahlt, so bleibt sie bis zu einem Betrag von 40,- Euro steuerfrei. Wird diese 40,- Euro-Freigrenze überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Arbeitslohn

  2. Geschenke

  3. Aufmerksamkeiten

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.3.1985, VI R 26/82

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