Investitionszulage
Anspruch auf Investitionszulage haben Steuerpflichtige, die in den neuen Bundesländern eine begünstigte Investition durchführen und nicht nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Begünstigt sind betriebliche Investitionen.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
InvZulG 2010