Investitionszulage

Anspruch auf Investitionszulage haben Steuerpflichtige, die in den neuen Bundesländern eine begünstigte Investition durchführen und nicht nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Begünstigt sind betriebliche Investitionen.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Förderprogramme der Bundesländer

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. InvZulG 2010