Handwerker
Handwerker, die selbstständig tätig sind, erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie können ihre Einkünfte durch die Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln. Zu beachten ist, dass selbstständig tätige Handwerker, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Sie müssen 19,1 Prozent ihrer Einkünfte in die Rentenkasse einzahlen.