Fußpfleger
Fußpfleger sind Gewerbetreibende, sie üben keinen freien Beruf aus. Auch die Zusatzbezeichnung „medizinischer“ Fußpfleger ändert daran nichts. Die Einkünfte des Fußpflegers unterliegen damit der Gewerbesteuer.
Fußpfleger sind Gewerbetreibende, sie üben keinen freien Beruf aus. Auch die Zusatzbezeichnung „medizinischer“ Fußpfleger ändert daran nichts. Die Einkünfte des Fußpflegers unterliegen damit der Gewerbesteuer.