Freitrunk
Gewährt ein Brauereibetrieb seinen Mitarbeitern einen Freitrunk bzw. Haustrunk, so ist dieser in der Höhe des Rabattfreibetrages (1.225 €) steuerfrei. Vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber die verbilligt oder kostenlos abgegebenen Getränke selbst herstellt.