Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wird seit Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde vor dem 1. Januar 2006 der Kaufvertrag für eine Immobilie notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt, gilt nachfolgende Rechtslage.

Rechtslage bis 31.12.2005:

Mit der Eigenheimzulage wird die Anschaffung oder die Herstellung von Wohneigentum gefördert, das der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die staatliche Förderung besteht aus folgenden Bestandteilen:

  1. Fördergrundbetrag;

  2. Kinderzulage (Baukindergeld);

  3. Ökokomponenten.

Die staatliche Förderung beträgt 8 Jahre. Der Gesetzgeber hat nun zum 1.1.2004 die Eigenheimzulage gekürzt. Geändert wurde:

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 1 EigZulG

  2. § 2 EigZulG

  3. § 3 EigZulG

  4. § 4 EigZulG