Deputate
Sachbezüge von Arbeitnehmern der Land- und Forstwirtschaft werden als Deputate bezeichnet. Diese Sachbezüge gehören wie Sachbezüge in anderen Wirtschaftszweigen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird jedoch eine Bewertungsabschlag von 4 Prozent und ein Rabattfreibetrag gewährt. Der Rabattfreibetrag beträgt 1.224 € im Jahr.