Deputate

Sachbezüge von Arbeitnehmern der Land- und Forstwirtschaft werden als Deputate bezeichnet. Diese Sachbezüge gehören wie Sachbezüge in anderen Wirtschaftszweigen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es wird jedoch eine Bewertungsabschlag von 4 Prozent und ein Rabattfreibetrag gewährt. Der Rabattfreibetrag beträgt 1.224 € im Jahr.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Rabattfreibetrag

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 8 EStG