Betriebsunternehmen

Ein bestehendes Unternehmen wird mit Durchführung einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und in ein Betriebsunternehmen aufgespaltet. Eine Betriebsaufspaltung ist durch eine personelle und eine sachliche Verflechtung gekennzeichnet.

Dem Besitzunternehmen werden alle wesentlichen Wirtschaftsgüter zugeordnet. Das Betriebsunternehmen führt die Geschäfte des bisherigen Unternehmens weiter, indem es die notwendigen Wirtschaftsgüter vom Besitzunternehmen pachtet.

Eine Betriebsaufspaltung wird aus steuerrechtlichen aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen durchgeführt. So gehen bei einer eventuellen Insolvenz des Betriebsunternehmens nicht die wesentlichen Betriebsgrundlagen des Besitzunternehmens (zuvor des gesamten Unternehmens) verloren.

Besitz- und Betriebsunternehmen können in Form einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Beide Gesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen damit der Gewerbesteuer.

Eine personelle Verflechtung entsteht mit der Beherrschung beider Unternehmen durch eine Person bzw. durch eine Personengruppe. Im Idealfall sind die gleichen Personen am Besitzunternehmen und am Betriebsunternehmen zu gleichen Teilen beteiligt. Der Mehrheitsgesellschafter des Betriebsunternehmens, ist auch Mehrheitsgesellschafter des Besitzunternehmens und kann daher seinen Willen bei beiden Unternehmen durchsetzen.

Beispiel: Gesellschafter X, der am Betriebsunternehmen einen Anteil von 51 % hält kann auch beim Besitzunternehmen seinen Willen durchsetzen, da er hier einen Anteil von 70 % hält.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb