Anteilsverkäufe

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind: Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen.

Ist der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Zeitpunkt wesentlich beteiligt gewesen, zählt der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine wesentliche Beteiligung ist bei einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung von mindestens 1 % gegeben.

Praxistipp

Werden Anteile an einer GmbH den einzelnen Gesellschafter zu Buchwerten (Nennwerten) verkauft, ist die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert eine verdeckte Gewinnausschüttung (Bundesfinanzhof, Urteil vom 3.3.2010, I B 102/09).

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 8.12.2002, 9 V 85/00

  2. Bundesfinanzhof, Urteil vom 3.3.2010, I B 102/09

  3. Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Verfügung vom 5.11.2001, S2244-51-St 122-K

  4. § 17 EStG