Amateursportler
Finanzielle Leistungen (Geldleistungen), die Amateursportler von ihrem Verein erhalten, sind steuerpflichtige Einnahmen. Aufwandsentschädigungen können nur dann steuerfrei erstatten werden, wenn entstandener Aufwand (z.B. Reisekosten) konkret nachgewiesen wird. Pauschal erstattete Kosten sind steuerpflichtig.
Praxistipp
Angefallene Aufwendungen sollten konkret aufgelistet werde. Entstehen zum Beispiel Reisekosten, sind der Tag der Reise, der Grund und die einzelnen Kosten festzuhalten.