[] … Dies ist erst dann der Fall, wenn Ihnen die ausländische Steuerbehörde einen Erstattungsbescheid zusendet, in dem definitiv der Erstattungsbetrag aufgeführt ist. Eine Aktivierung der Forderung zu einem früheren Zeitpunkt, also in der Regel mit Abgabe des Erstattungsantrags ist unserer Meinung nach nicht möglich, da aufgrund der oft unsicheren Rechtsauslegung im Ausland nicht klar sein dürfte, ob und in welcher Höhe mit einer Erstattung zu rechnen ist. …