[] … Besucht ein Kind eines Steuerpflichtigen, für das dieser Anspruch auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder hat, eine begünstigte Privatschule, können 30 % des Schulgelds als Sonderausgaben (max. 5.000,– € pro Kind) geltend gemacht werden. Der Anspruch auf einen halben Freibetrag für Kinder reicht dabei aus. …