… Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag zwischen vorab gezahlter Steuer (z.B. Lohsteuer) und per Steuerbescheid festgesetzter Steuer (z.B. Einkommensteuer), ist dieser zu verzinsen. Zu einer Verzinsung kommt es allerdings erst bei einer verspäteten Abgabe der Steuerklärung. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. …