[] … Keine Steuerermäßigung erhalten Sie für Aufwendungen für das eingesetzte Material wie Farbe, Fliesen, Teppiche und Tapeten, Pflastersteine, Pflanzen und Muttererde; mitgelieferte Waren und Gebrauchsgegenstände wie Möbel, ein Pflegebett, ein Blutdruckmessgerät oder Kompressionsstrümpfe. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden können. …