… Ihre Klage: Das müsse Sie schreiben Der Kläger – das sind Sie: Nur der, der Einspruch eingelegt hat, kann auch klagen. Geben Sie in Ihrer Klageschrift also Ihren Namen und die Anschrift an. Zusammen veranlagte Ehegatten haben in der Regel gemeinsam Einspruch eingelegt und werden jetzt auch gemeinsam klagen. Beklagter ist die Behörde, die die Einspruchsentscheidung oder den ablehnenden Bescheid erlassen hat. Das ist in den meisten Fällen Ihr Finanzamt. …