… Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein. Tragen Sie die Gründe vor, die Sie am vorherigen Einholen des amtsärztlichen Attestes gehindert haben, und bitten Sie um Erlass der Steuern aus sachlichen Gründen (§ 163 AO). Bieten Sie dem Finanzamt im Einspruchsverfahren an, sich nachträglich ein Attest ausstellen zu lassen. Chancen haben Sie aber nur, wenn der Amtsarzt im Attest darlegt, dass und warum er den Fall im Nachhinein noch beurteilen kann. …