… Auch ein Arbeitszimmer ist, soweit es steuerlich anerkannt wird, als Raum anzusehen, der zur Erzielung von Einkünften dient. Abschreibungen können allerdings nur für den Teil abgezogen werden, der auch die Einkünfte betrifft. Wenn jemand nur anteilig Eigentümer einer Immobilie ist, können auch die Abschreibungen nur entsprechend seinem Eigentumsanteil in Anspruch genommen werden. …