Steuerlexikon Kindergeld … Berufsausbildung) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. So wird Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert oder sich im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr befindet oder einen freiwilligen Zivildienst im Ausland ableistet. Volljährige Kinder , die sich in einer weiteren Berufsausbildung befinden, müssen nachweisen, dass sie nicht mehre als 20 Stunden wöchentlich arbeiten bzw. nicht erwerbstätig sind. …Ansehen
Steuerlexikon Abzugsverbot … oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, wenn dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. …Ansehen
Steuerlexikon Nicht abzugsfähige Ausgaben … Nachfolgende Ausgaben können steuerlich nicht geltend gemacht werden: Aufwendungen für die private Lebensführung, freiwillige Zuwendungen an Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen ohne eine gesetzliche Rechtspflicht, Personensteuern, Geldstrafen, Ausgaben für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses. Hiervon wird nur abgewichen, insofern die Ausgaben als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. …Ansehen
Steuerlexikon Bezüge … Zu den anrechenbaren Bezügen gehören solche, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. …Ansehen
Steuerlexikon Kinderarbeitsverhältnis … Lebensjahr bereits vollendet, befindet sich in einer Erstausbildung und geht keiner schädlichen Erwerbstätigkeit (mehr als 20 Wochenstunden) nach, so geht für die Eltern der Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag nicht verloren. Die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes haben ab 01.01.2012 keine Relevanz mehr. FG Köln 10.03.1981, V 416/78 …Ansehen
Steuerlexikon Haushaltzugehörigkeit … Behinderte Kinder die für Schulausbildung oder Arbeit auswärtig untergebracht sind, gehören grundsätzlich weiterhin zum elterlichen Haushalt. Nur bei Heimunterbringung zur dauerhaften Pflege ist die Haushaltzugehörigkeit beendet. BFH 14.11.2001, X R 24/99 BFH (NV) 15.07.1998, X B 107/97 …Ansehen
Steuerlexikon Freiwilliges soziales Jahr … Lebensjahres im Rahmen des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergeldes und des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu berücksichtigen, wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i.S.d. Jugendfreiwilligendienstegesetzes, einen freiwilligen Dienst i.S.d. …Ansehen
Steuerlexikon Freibetrag … Einige Freibeträge sind: Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen Ausbildungsfreibetrag Betreuungsfreibetrag Grundfreibetrag Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag Rabattfreibetrag Sparerfreibetrag Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung Ehrenamtsfreibetrag …Ansehen
Steuerlexikon Sonderausgaben … anerkannt: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Renten und dauernde Lasten, die auf einen bestimmten Verpflichtungsgrund beruhen, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und an die Bundesanstalt für Arbeit, Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall, Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Schulgeld, Spenden, Ausbildungskosten …Ansehen
Steuerlexikon Körperbehinderung … Steuerliche Vergünstigungen: Vergünstigungen stehen Behinderten im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu: Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, außergewöhnliche Belastungen sowie Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Weitere Erleichterungen: Weitere Erleichterungen stehen Behinderten im Nahverkehr zu. …Ansehen