Steuerlexikon Geschenke … Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60 Euro unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), können …Ansehen
Steuerlexikon AktienÜberlassung … Rechtslage seit 01.01.2009 Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien, Genussscheine oder sonstige Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kommt ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag in Höhe von 360,– € zur Anwendung. Arbeitnehmer haben die Wahl die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn zu erwerben. Berechtigt sind alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bei Abgabe des Verkaufsangebotes durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Ehrenamtliche Tätigkeit … Steuerpflichtige, die monatlich mindestens 20 Stunden im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung freiwillig Dienste leisten, erhalten einen Freibetrag von 960 Euro im Jahr (2025: 840 Euro). Der Freibetrag (Ehrenamtspauschale) wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung erfolgt. Überschreitet die Vergütung den …Ansehen
Steuerlexikon Sachbezugswerte … Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und für Zwecke der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Die Sachbezugswerte werden durch Erlass der obersten Finanzbehörden festgesetzt. Es gelten für Sachbezüge des Arbeitnehmers pro Monat nachfolgende Sachbezugswerte (in Euro): 2026 2025 2024 2023 2022 Verpflegung und Unterkunft 630,– 615,– 591,– 544,– 511,– Verpflegung insgesamt 345,– 333,– 313,– 288,– 270,– Frühstück …Ansehen
Steuerlexikon Firmenfahrzeug / Garage … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Unterstellung des Dienstwagens in der arbeitnehmereigenen Garage einen pauschalen Betrag, so ist diese Zahlung steuerfrei. Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 07.06.2002 entschieden hat, unterliegt die entgeltliche Garagenüberlassung nicht der Lohnsteuer. zum Firmenwagenrechner BFH 07.06.2002, VI R 145/99 …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitskleidung … Der Arbeitgeber kann zur Arbeitskleidung (Berufskleidung) steuerfreie Zuschüsse zahlen oder die Berufskleidung zur Verfügung stellen. Erwirbt der Arbeitnehmer die Berufskleidung selbst, so kann er diese Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Jedoch ist zu beachten, dass der Werbungskostenabzug auf die typische Berufskleidung beschränkt ist. Sobald auch eine private Nutzung der Kleidung möglich ist, entfällt die Abzugsmöglichkeit. Als Berufskleidung …Ansehen
Steuerlexikon Bahncard … Fährt der Arbeitnehmer regelmäßig mit der Deutschen Bahn zu seiner Arbeitsstätte und nutzt er die Bahn für Dienstreisen, so kann er die Kosten für die Bahncard im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Günstiger ist jedoch eine Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber, denn nur so bekommt der Arbeitnehmer 100 % der Bahncardkosten zurück. Zu beachten ist, dass die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Berufsverbände … Beiträge zu Berufsverbänden und Berufsständen sind nur dann Werbungskosten, wenn der Sinn und Zweck der Berufsverbände/Berufsstände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vielmehr muss es sich bei den Berufsverbänden/Berufsständen um eine Interessensvertretung der Mitglieder handeln. Dies ist zum Beispiel bei Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzvereinen, dem Beamtenbund oder bei der Anwaltskammer gegeben. Auch freiwillig gezahlte Beiträge, die den Pflichtbeitrag übersteigen …Ansehen
Steuerlexikon Bewerbungskosten … Werden Bewerbungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Hat der Steuerpflichtige im Jahr der Veranlagung keine Einkünfte erzielt und entstehen durch den Ansatz dieser Werbungskosten negative Einkünfte (Leistungen des Arbeitsamtes sind steuerfrei und gelten daher nicht als Einkünfte!), so kann dieser Verlust ein Jahr zurückgetragen werden. Damit erreicht der Steuerpflichtige eine Rückzahlung von Einkommensteuer …Ansehen
Steuerlexikon Dissertation … Ein Promotionsstudium gilt als Zweitstudium und ist deswegen steuerlich eine Fortbildung. Die Kosten der Dissertation können Sie deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Das gilt jedoch nicht für eine Promotion im Ruhestand nach Ende der Berufstätigkeit. Gleiches gilt für eine Habilitation, um Hochschullehrer zu werden In der Anlage N zur Steuererklärung steht für Fortbildungskosten nur eine Summenzeile zur Verfügung. Sie sollten daher Ihre einzelnen Kostenpositionen auf einem Extra-Blatt …Ansehen