Steuerlexikon Fristen … Die neuen Abgabefristen gelten für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer! Rechtslage bis Veranlagungszeitraum 2017 Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet mit dem 31. Mai des Folgejahres. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist mit entsprechender Begründung (z.B. das Fehlen von Belegen, längere Krankheit) möglich. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Fristverlängerungsantrag an das Finanzamt zu stellen. …Ansehen
Steuerlexikon Private Pkw-Nutzung … Im Gegenzug musste nur ein moderater Gewinnzuschlag erfolgen, der auch für die Umsatzsteuer galt. Damit Unternehmer diese Regelung weiterhin nutzen können, müssen sie dem Finanzamt die überwiegend betriebliche Verwendung des Pkw nachweisen. Gelingt das nicht, sind die Kosten stets exakt aufzuteilen. Wird der Wagen z.B. 70 % privat gefahren, zählen dann nur noch 30 % der Kosten als Betriebsausgaben. …Ansehen
Steuerlexikon Unfallkosten … Umsatzsteuer) je Schaden ist es aber nicht zu beanstanden, wenn diese als Reparaturkosten in die Gesamtkosten einbezogen werden. Sie sind daher nicht als geldwerter Vorteil zu erfassen. Liegt keine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers vor (z.B. Fälle höherer Gewalt, Verursachung des Unfalls durch einen Dritten), ist kein geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer anzurechnen. BMF 31.8.2009, IV C 5 - S 2351/09/10002 § 9 Abs. 2 S. 2 EStG R 8.1 Abs. 9 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Kaution … Wichtig: Mietkautionen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Grund hierfür ist, dass die Kaution als Sicherheitsleistung und nicht als finanzielle Gegenleistung für eine Dienstleistung oder Ware bezahlt wurde. Und da der Vermieter nicht frei über die Kaution verfügen darf, sondern diese lediglich verwaltet, zählt die einbehaltene Sicherheitsleistung steuerrechtlich gesehen als Einlage und nicht als Einnahme. …Ansehen
Steuerlexikon Selbstanzeige … gebrachten unverjährten Straftat vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung dem Täter oder seinem Vertreter noch keine Prüfungsanordnung nach § 196 AO bekannt gegeben worden sein, oder dem Täter oder seinem Vertreter noch nicht die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist, oder noch kein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen sein, oder noch kein Amtsträger zu einer Umsatzsteuer- …Ansehen
Steuerlexikon Vermietungseinkünfte … Ab 2004 müssen Vermieter neue Umsatzsteuerpflichten erfüllen. So besteht künftig eine neue Zahlungsverpflichtung beziehungsweise Steuerschuldnerschaft des Vermieters für Reinigungsleistungen ausländischer Unternehmen und für Bauleistungen. Vermietet ein Vermieter mehr als zwei Wohnungen, so muss er die Umsatzsteuer nicht an das Unternehmen, sondern direkt an das Finanzamt zahlen. …Ansehen
Steuerlexikon Erbschaftsteuer / Betriebsvermögen - Definition und Erklärung … Er schuldet daher eine auf den Veräußerungsfall entfallende Umsatzsteuer (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.01.2010, V R 24/07). § 13a ErbStG …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung … Lehnt die Finanzverwaltung die Geschäftsveräußerung im Ganzen nachträglich ab, so wird der Vorgang als umsatzsteuerfreie Veräußerung qualifiziert, der eine Vorsteuerberichtigung zuungunsten des Veräußerers auslöst. Abhilfe schafft in diesem Fall eine USt-Klausel im Kaufvertrag, die vorsorglich und ohne weitere Bedingungen eine Option zur Umsatzsteuerpflicht vorsieht. Ein im Kaufvertrag enthaltenes Konkurrenzverbot ist bei einer Betriebsveräußerung umsatzsteuerfrei. …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Leistungsempfänger … Selbst Kleinunternehmer, Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen (z.B. Ärzte), sowie pauschalversteuernde Land- und Forstwirte gelten als Unternehmer und müssen daher den Steuerabzug vornehmen. Zum Steuerabzug sind aber auch Vermieter und Verpächter von Gebäuden/Gebäudeteilen und Grundstücken verpflichtet. Auch ein Bauträger gilt als Leistungsempfänger. …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer … Gleiches gilt, wenn die Bagatellgrenze von 15.000,– € pro Jahr (falls der Leistungsempfänger steuerfreie Vermietungsumsätze ausführt) oder von 5.000,– € pro Jahr (in allen übrigen Fällen) nicht überschritten wird. Als Unternehmer gilt auch ein Vermieter der ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielt. Bei einer Vermietungstätigkeit ist der Steuerabzug aber nur vorzunehmen, wenn eine Vermietung von mehr als zwei Wohnungen erfolgt. …Ansehen