Steuerlexikon Wegegeld … Ein Wegegeld wird vom Arbeitgeber als Ersatz von angefallenen Fahrtkosten oder als Wegzeitentschädigung gezahlt. Ersatz der Fahrtkosten : Steuerfrei ist ein Ersatz von Fahrtkosten, wenn es sich um Reisekosten für eine Dienstreise handelt. Erstattet der Arbeitgeber jedoch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Steuerfrei ist jedoch ein Wegegeld, das für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gezahlt …Ansehen
Steuerlexikon Wehrdienst … § 3 EStG Seit dem 1.1.2020 ist der Wehrsold, den freiwillig Wehrdienstleistende erhalten, steuerpflichtig. Bezüge von wehrübenden Reservisten der Bundeswehr bleiben steuerfrei. Rechtslage seit 01.07.2011: Der Wehrdienst wurde durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst und die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Eltern haben während des Bundesfreiwilligendienstes Anspruch auf Kindergeld. Rechtslage bis 30.6.2011 : Geld und Sachbezüge, die Wehrpflichtige auf Grund des Wehrsoldgesetzes erhalten, sind …Ansehen
Steuerlexikon Zivildienst … Seit 1.7.2011 wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst. Das so genannte Taschengeld wird zurzeit noch steuerfrei gestellt. Ebenfalls steuerfrei sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten im Sinne des Wehrsoldgesetzes und Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten, die das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2013 begonnen haben. Für alle Freiwilligen, die ab dem 1.1.2013 Ihren Dienst angetreten haben, gilt die Steuerpflicht für alle Geld- und Sachzulagen. …Ansehen
Steuerlexikon Referendare … Welche Art von Einkünften ein Referendar erzielt, ist von der Art seiner Tätigkeit abhängig. Referendare können Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. § 18 EStG § 19 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Ruhegelder … Ruhegelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie unterliegen damit der Lohnsteuer. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um laufende Bezüge oder um eine einmalige Zahlung handelt. § 19 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Sachprämien … Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, gehören zu den steuerfreien Einnahmen, wenn die Prämien einen Wert von 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigen und in einem jedermann zugänglichen, planmäßigen Verfahren gewährt werden, das zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr durchgeführt wird (§ 3 Nr. 38 EStG). Die Lufthansa schreibt Vielfliegern Flug- bzw. Statusmeilen gut (Miles & More …Ansehen
Steuerlexikon Steuerfreie Einnahmen … Zu den wichtigsten steuerfreien Einnahmen gehören: Leistungen aus einer Kranken-, Pflege- und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, das Übergangsgeld, das Mutterschaftsgeld, das Arbeitslosen-, Teilarbeitslosen- und das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das Überbrückungsgeld, das Wohngeld, Ausgaben eines Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, Stipendien aus öffentlichen Mitteln, sog. durchlaufende Gelder …Ansehen
Steuerlexikon Provision … Provisionen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Handelt es sich um eine einmalige Zahlung, bei der kein bestimmter Bezug zu einem Lohnzahlungszeitraum besteht, so sind Provisionen als sonstige Bezüge zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Rabattfreibetrag … Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden. § 8 Abs. 3 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Übungsleiter … Die Tätigkeit als Übungsleiter ist sozialversicherungsfrei, soweit die Vergütung nicht mehr als 200,– € im Monat beträgt. Bei höheren Vergütungen aber stellt sich die Frage der Sozialversicherungspflicht. Seit 2002 richtet sich die Beurteilung, ob ein Übungsleiter seine Tätigkeit als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer ausübt, nach den Umständen des Einzelfalles, ohne dass es auf die bisherige Abgrenzung von 6 Wochenstunden ankommt. …Ansehen