Steuerlexikon Genussmittel … Genussmittel (z.B. Kaffee, Tee, Zigaretten), die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb verbilligt oder unentgeltlich überlässt, sind steuerfrei. Diese Sachleistungen gehören zu den Aufmerksamkeiten. Eine Lohnsteuerpflicht kann nur entstehen, wenn die Summe aller Aufmerksamkeiten einen Betrag von 60,– € übersteigt. R 19.6 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Geschäftsführergehalt … Sind Gesellschafter als Geschäftsführer für ihre GmbH tätig, unterliegen die Vergütungen dem Fremdvergleich. Danach ist zu prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der keine Beteiligung an der GmbH hält, diese Entlohnung für seine Tätigkeit erhalten hätte. In zahlreichen Rechtsprechungen wurde zur Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung Stellung genommen. So hat das Niedersächsische Finanzgericht am 21.09.1999 entschieden, dass das Geschäftsführergehalt bei besonders großem Arbeitseinsatz …Ansehen
Steuerlexikon Grenzgänger … Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Grenzbereich zwischen zwei Staaten haben und in dem einen Staat arbeiten und in dem anderen Staat wohnen. Die Besteuerung eines Grenzgängers erfolgt im Wohnsitzstaat. Hat zum Beispiel ein Steuerpflichtiger in Belgien seinen Wohnsitz und ist er beruflich ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegt er in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Davon kann abgewichen werden, wenn ein Steuerpflichtiger nahezu sein ganzes Einkommen in Deutschland …Ansehen
Steuerlexikon Wegegeld … Ein Wegegeld wird vom Arbeitgeber als Ersatz von angefallenen Fahrtkosten oder als Wegzeitentschädigung gezahlt. Ersatz der Fahrtkosten : Steuerfrei ist ein Ersatz von Fahrtkosten, wenn es sich um Reisekosten für eine Dienstreise handelt. Erstattet der Arbeitgeber jedoch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Steuerfrei ist jedoch ein Wegegeld, das für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gezahlt …Ansehen
Steuerlexikon Wehrdienst … § 3 EStG Seit dem 1.1.2020 ist der Wehrsold, den freiwillig Wehrdienstleistende erhalten, steuerpflichtig. Bezüge von wehrübenden Reservisten der Bundeswehr bleiben steuerfrei. Rechtslage seit 01.07.2011: Der Wehrdienst wurde durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst und die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Eltern haben während des Bundesfreiwilligendienstes Anspruch auf Kindergeld. Rechtslage bis 30.6.2011 : Geld und Sachbezüge, die Wehrpflichtige auf Grund des Wehrsoldgesetzes erhalten, sind …Ansehen
Steuerlexikon Zivildienst … Seit 1.7.2011 wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst. Das so genannte Taschengeld wird zurzeit noch steuerfrei gestellt. Ebenfalls steuerfrei sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten im Sinne des Wehrsoldgesetzes und Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten, die das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2013 begonnen haben. Für alle Freiwilligen, die ab dem 1.1.2013 Ihren Dienst angetreten haben, gilt die Steuerpflicht für alle Geld- und Sachzulagen. …Ansehen
Steuerlexikon Referendare … Welche Art von Einkünften ein Referendar erzielt, ist von der Art seiner Tätigkeit abhängig. Referendare können Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. § 18 EStG § 19 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Ruhegelder … Ruhegelder gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie unterliegen damit der Lohnsteuer. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um laufende Bezüge oder um eine einmalige Zahlung handelt. § 19 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Sachprämien … Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, gehören zu den steuerfreien Einnahmen, wenn die Prämien einen Wert von 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigen und in einem jedermann zugänglichen, planmäßigen Verfahren gewährt werden, das zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr durchgeführt wird (§ 3 Nr. 38 EStG). Die Lufthansa schreibt Vielfliegern Flug- bzw. Statusmeilen gut (Miles & More …Ansehen
Steuerlexikon Steuerfreie Einnahmen … Zu den wichtigsten steuerfreien Einnahmen gehören: Leistungen aus einer Kranken-, Pflege- und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, das Übergangsgeld, das Mutterschaftsgeld, das Arbeitslosen-, Teilarbeitslosen- und das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das Überbrückungsgeld, das Wohngeld, Ausgaben eines Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, Stipendien aus öffentlichen Mitteln, sog. durchlaufende Gelder …Ansehen