Steuerlexikon Leistungsaustausch … Nur Leistungen, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht werden, unterliegen der Umsatzsteuer. Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn zwischen zwei Personen eine Leistung gegen Entgelt (Gegenleistung) erbracht wird. Hierbei muss eine Person, der Leistende oder der Leistungsempfänger, Unternehmer sein. Zudem muss eine Gegenleistung erbracht werden, ansonsten liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. …Ansehen
Steuerlexikon Entgelt … Ändert sich das Entgelt nachträglich, muss neben der Entgeltberichtigung eine Berichtigung der Umsatzsteuer erfolgen. § 17 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Dauerfristverlängerung … Die Sondervorauszahlung soll den Zinsgewinn einer verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuer beim Unternehmen eliminieren. Die Sondervorauszahlung wird erst mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Unternehmens durch Abzug von der Umsatzsteuerschuld wieder zurückgezahlt. Die Dauerfristverlängerung ist mit den Vordruck USt 1H beim Finanzamt zu beantragen. Seit 2011 ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. …Ansehen
Steuerlexikon Innergemeinschaftlicher Erwerb … Der erworbene Gegenstand unterliegt dann der Umsatzsteuer. …Ansehen
Steuerlexikon Ausland … Die Unterscheidung zwischen Inland, EG-Ausland und Drittstaat hat Einfluss auf die Besteuerung von Umsätzen (Erhebung von Umsatzsteuer). So sind nach § 1 Abs. 1 UStG Umsätze im Ausland nicht steuerbar. Steuerbare Umsätze sind vielmehr: Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. …Ansehen
Steuerlexikon Geschäftsveräußerung … Eine Geschäftsveräußerung unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn der Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich übereignet wird oder in einen anderen Betrieb eingegliedert wird. Damit wird eine starke steuerliche Belastung der übernehmenden Unternehmer, die die Geschäftstätigkeit gefährden kann, vermieden. Für die Umsatzsteuerbefreiung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet werden. …Ansehen
Steuerlexikon Vortragstätigkeit … Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn diese Einnahmen aus Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. § 4 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Fiskalvertreter … Liegt eine Vertretungsbefugnis für ein oder mehrere Unternehmer vor, erhält der Fiskalvertreter eine gesonderte Steuernummer sowie eine gesonderte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dieser tritt er gegenüber dem Finanzamt auf. § 22a UStG …Ansehen
Steuerlexikon Innengesellschaft … Diese Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer. A 2.1.5. UStAE …Ansehen
Steuerlexikon Innergemeinschaftliche Lieferung … Voraussetzungen erfüllt sind: der Unternehmer oder Abnehmer hat den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet. der Erwerber ist ein Unternehmer und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen oder für eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erworben hat oder bei Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder anderer Erwerber. der erworbene Gegenstand unterliegt beim Abnehmer in einem anderen EG-Mitgliedsstaat der Umsatzsteuer …Ansehen