Steuerlexikon Aktienanleihen … Die Aktienanleihe (auch Reverse Convertible Bond oder Equity Linked Bond) räumt dem Emittenten am Ende der Laufzeit das Recht ein, entweder den Nominalbetrag zu 100 % zurückzuzahlen oder stattdessen eine bestimmte Anzahl an (vorher festgelegten) Aktien zu liefern. Grundsätzlich sind Aktienanleihen an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen wie Anleihen einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert. Aktienanleihen stellen eine Kombination aus einer deutlich höher verzinsten Anlage einerseits …Ansehen
Steuerlexikon Aktienfonds … Aktienfonds investieren das Anlegervermögen zum größten Teil in Aktien. Dabei unterliegen Dividenden- und Zinserträge sowie Kursgewinne der Abgeltungssteuer. §§ 43 ff. EStG …Ansehen
Steuerlexikon Aktienoptionen … Aktienoptionen ermöglichen den Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis. Die Option zum Erwerb unternehmenseigener Aktien gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des modernen Vergütungssystems als Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen. Das Einräumen von Aktienoptionen gilt als eine zusätzliche Erfolgsmotivation zur Steigerung des zukünftigen Unternehmenswerts. Es ist zwischen nicht handelbaren und handelbaren Aktienoptionen zu unterscheiden. Erzielt der Arbeitnehmer beim Einlösen …Ansehen
Steuerlexikon AktienÜberlassung … Rechtslage seit 01.01.2009 Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien, Genussscheine oder sonstige Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kommt ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag in Höhe von 360,– € zur Anwendung. Arbeitnehmer haben die Wahl die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn zu erwerben. Berechtigt sind alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bei Abgabe des Verkaufsangebotes durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Aktien … Eine Aktie ist ein verbriefter Anteil an einer Aktiengesellschaft. Erzielt eine Aktiengesellschaft Gewinne, steht dem Aktienbesitzer eine entsprechende Dividende (Anteil am Gewinn) zu. Die Dividendenausschüttung führt beim Aktionär zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Aktien im Privatbesitz befinden. Werden Aktien durch eine Unternehmung gehalten, führt die Dividendenausschüttung zu Betriebseinnahmen und erhöht damit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rechtslage seit 1.1.2009: Seit dem …Ansehen
Steuerlexikon Aktivierung … Aktivierung bezeichnet die Bilanzierung eines Postens auf der Aktivseite der Bilanz. Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn das Wirtschaftsgut aktivierbar ist und nicht dem Aktivierungsverbot unterliegt, zum Betriebsvermögen gehört, am Bilanzstichtag vorhanden ist und zum Eigentum des Bilanzierenden gehört. Mit der Aktivierung eines Bilanzpostens kann keine sofortige Gewinnminderung erfolgen. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird erst über die Abschreibung eine Gewinnminderung erreicht. Aktivierungsfähig …Ansehen
Steuerlexikon Altenheimkosten … Liegt eine altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim vor, gehören die in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind steuerlich nicht absetzbar. Erfolgt der Aufenthalt im Altenheim aufgrund einer Krankheit oder einer Pflegebedürftigkeit des Steuerpflichtigen, dann sind die Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Rechtslage seit 01.01.2009 Die Unterbringungskosten, die den Charakter von Dienstleistungen besitzen, sind wie folgt begünstigt …Ansehen
Steuerlexikon Altersentlastungsbetrag … Renten sind durch die Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil und Pensionen durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt – und auch für die übrigen Alterseinkünfte gibt es eine steuerliche Vergünstigung: Der Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen. Während sich Versorgungsfreibetrag und Besteuerungsanteil bereits bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte positiv auswirken, wird der Altersentlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte …Ansehen
Steuerlexikon Abrechnungsbescheid … Die Erteilung eines Abrechnungsbescheids ist ein Verwaltungsakt, der insbesondere bei Streitigkeiten über Steueransprüche durch die Finanzbehörde (zumeist auf Antrag des Steuerpflichtigen) erlassen wird. So kommen unter anderem Abrechnungsbescheide bei folgenden Streitigkeiten zur Anwendung: Rückerstattungsansprüche durch fehlgeleitete Zahlungen, Erlöschen eines Anspruchs durch Anfechtung oder Erlöschen eines Anspruches durch Zahlung. Bei Streitigkeiten über Steuerabzugsbeträge und Steuervorauszahlungen …Ansehen
Steuerlexikon Abrundung … Der Steuerpflichtige hat bei einzelnen Steuerarten das Recht, Cent-Beträge abzurunden. Verweigert wird hingegen eine Abrundung des Arbeitslohns vor Anwendung des Steuersatzes. Wegen der Kleinbetragsverordnung wird zudem auf Steuerforderungen und Steuererstattungen verzichtet, wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Kleinbetragsverordnung bestimmt in § 1 KBV, dass nur bei einer Differenz von 10,– € die Steuer zum Nachteil des Steuerpflichtigen festgesetzt werden darf. Eine Änderung …Ansehen