Produkt Der Erbschaftsassistent Im Erbschaftsassistenten finden Sie Musterformulierungen für Testamente sowie viele hilfreiche Erläuterungen. Für verschiedene Lebenssituationen und für besondere Interessenlagen werden anhand von konkreten Mustern Testamente beispielhaft formuliert. So wird der Erblasser in die Lage versetzt, unter Berücksichtigung seiner Interessen und Wünsche sein ganz persönliches Testament zu errichten, indem er Musterformulierungen übernehmen und seinen individuellen Lebensumständen anpassen kann.Ansehen
Produkt Immobilien verkaufen oder verrenten? Knapp zwei Drittel der über 60-Jährigen wohnen in Deutschland in den eigenen vier Wänden und möchten dort auch weiterhin wohnen bleiben. Doch oft reicht das Geld im Alter einfach nicht aus. Viele überlegen dann ihre Immobilie zu verkaufen. Ein möglicher Lösungsweg für den finanziellen Engpass bietet die Möglichkeit, die eigene Immobile zu verrenten. Was das bedeutet und für wen es sich lohnt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.Ansehen
Produkt Haushaltsauflösung leicht gemacht Ein Todesfall in der Familie, der bevorstehende Umzug in ein Pflegeheim, Auswandern – es gibt viele Gründe einen Haushalt aufzulösen. Doch wohin mit all den Gegenständen? In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die besten Methoden zum Entrümpeln, welche Kosten entstehen und wie Sie werthaltige Gegenstände identifizieren und gewinnbringend veräußern können.Ansehen
News & Ratgeber Die zehn häufigsten Irrtümer zur Ehe und zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft [18.08.2025] … Stirbt ein Ehegatte, erbt der andere Partner dessen gesamtes Vermögen. Solange noch Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel) oder Erben der zweiten Ordnung (z.B. Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) des Erblassers leben, erbt der Ehegatte nur einen Teil des Nachlasses. Nur wenn weder Verwandte der ersten und zweiten Ordnung noch Großeltern leben, ist der länger lebende Ehegatte Alleinerbe. 10. Wenn die Eheleute getrennt leben, sind sie nicht mehr erbberechtigt. …Ansehen
Produkt Scheidungsfolgenvereinbarung: kurz&konkret … Vielmehr geht die Unterhaltspflicht auf die Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Möglich ist allerdings eine Vereinbarung, dass der Unterhaltsanspruch mit dem Tod des Unterhaltsschuldners erlischt. …Ansehen
News & Ratgeber Immobilie übertragen, Nutzung behalten: Wie funktioniert Nießbrauch? [02.08.2025] … Dies ist eine häufig gewählte Gestaltung, zum Beispiel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge . Das Nießbrauchrecht an Immobilien ist in § 1030 bis § 1067 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) genau festgelegt. Es handelt sich dabei um das umfassende Nutzungsrecht an einer Immobilie, das aus zwei Komponenten besteht: der Selbstnutzung und der wirtschaftlichen Nutzung (»Fruchtziehung«). Das bedeutet, dass der Nießbrauchsberechtigte das Haus weiterhin selbst bewohnen darf. …Ansehen
Produkt Ehevertrag kurz&konkret! … Darüber hinaus gelten folgende Besonderheiten: Erben neben dem länger lebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers als gesetzliche Erben, so erben der länger lebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen. Neben einem Kind erbt also der Ehegatte die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel. Neben drei und mehr Kindern erbt der länger lebende Ehegatte immer ein Viertel, die Kinder teilen sich dann drei Viertel des Nachlasses. …Ansehen
News & Ratgeber Testament: Wann kann ein Kind enterbt werden? [30.04.2025] … Gibt es kein Testament oder ist dieses ungültig, greift die gesetzliche Erbfolge . Jeder, der nicht als »Erbe« im Testament eingesetzt wird, ist grundsätzlich enterbt. Bestimmt ein Testament zum Beispiel, dass der überlebende Ehepartner Erbe sein soll oder eines der Kinder, dann sind im Fall des als Erbe eingesetzten Ehegatten die Kinder enterbt, im Fall des als Erbe bestimmten Kindes sind die Geschwister und (soweit noch vorhanden) der Ehepartner enterbt. …Ansehen
News & Ratgeber Wie plant man eine gute rechtliche Vorsorge? [29.04.2025] … Testament: Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder des Erblassers. Kein gesetzliches Erbrecht hat der nichteheliche Lebenspartner. Wer diesen als Erben einsetzen oder ihm eine sonstige Zuwendung in Form eines Vermächtnisses machen möchte, muss ein Testament errichten. Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch die Lebenspartner ist allerdings nicht möglich. Diese Testamentsform ist Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. …Ansehen
News & Ratgeber Testament offiziell hinterlegen: Warum und wie? [16.04.2025] … Die Erbengemeinschaft Was tun bei Erbschulden? (MB) …Ansehen