Anlage AV EÜR (Anlageverzeichnis EÜR)
Haben Sie in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, sind Sie verpflichtet, zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Verzeichnis der Anlagegüter abzugeben. Dafür können Sie den amtlichen Vordruck Anlage AV EÜR nutzen.
WICHTIGER HINWEIS
Die Vorgaben der Finanzverwaltung hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Steuerformularen haben sich geändert.
Wir überarbeiten diesen Bereich daher zurzeit, um Ihnen baldmöglichst wieder Formulare für Ihre Steuererklärung zum Download anbieten zu können. Vielen Dank für Ihre Geduld!
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→ Ratgeber Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart
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