Unsere Bücher - Finanz- & Steuerratgeber

Aktuelle Ratgeber

  • Rechnungen und Umsatzsteuer: Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen

    Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung und was ist z. B. bei der Übermittlung einer Rechnung per E-Mail zu beachten?

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  • Minderjährige Kinder: Kindergeld und Steuervorteile für Eltern

    Die Geburt eines Kindes verändert das Leben der Eltern komplett - auch in steuerlicher Hinsicht. Das Kindergeld ist der wichtigste Bestandteil der steuerlichen Förderung bei minderjährigen Kindern. Für welche Kinder Sie Kindergeld bekommen, Höhe und Auszahlung des Kindergelds, sind hier die zentralen Fragen.

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  • Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über die 1 %-Methode ermitteln

    Wenn ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt, muss er die private Nutzung pauschal nach der 1 %-Methode versteuern. Der monatliche Privatanteil beträgt dabei 1 % des Listenpreises. Unser Beitrag macht Sie mit diesem Verfahren vertraut, zeigt Ihnen, wo Sie aufpassen müssen und weist Sie auf günstige Alternativen hin. Wir sagen Ihnen, warum sich manchmal der Betriebsausgabenabzug erhöhen lässt, indem die betriebliche Nutzung reduziert wird. 

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  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

    Jeder zahlt Versicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?

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  • Vermieten an Unternehmer: Vorsteuererstattung durch Option zur Umsatzsteuer

    Wenn Sie Räume an Unternehmer vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die Umsatzsteuerfreiheit der Mieteinnahmen verzichten. Diese Option zur Umsatzsteuerpflicht ermöglicht den Vorsteuerabzug aus Baukosten oder teuren Renovierungsmaßnahmen.

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  • Liebhaberei: Wenn Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt werden

    Mit Verlusten hatte und hat Corona-bedingt so mancher Selbstständige zu kämpfen. Im Normalfall werden Verluste vom Finanzamt anerkannt und mit den Gewinnen aus anderen Einkünften oder anderen Jahren verrechnet. Was aber, wenn die Verluste zum Dauerzustand werden? Etwa weil Sie Ihre Tätigkeit aufgrund von Corona umstrukturiert und sich ein neues Tätigkeitsfeld aufgebaut haben, der alte Tätigkeitsbereich nun aber dauerhaft Verluste abwirft.

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Vermietungseinkünfte ermitteln und versteuern

    In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Mietimmobilie bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigen müssen. Für die korrekten Angaben der Wohnung oder des vermieteten Hauses bei der Steuer geht es wesentlich um folgende Schritte:

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  • Immobilien kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern

    Für Haus- und Wohnungsbesitzer oder Käufer gibt es unterschiedliche Kosten, deren korrekte Unterscheidung steuerlich für Sie relevant wird. Wie Sie Ihre Kosten als Käufer oder Eigentümer z.B. Anschaffungskosten und Baukosten richtig ermitteln und abschreiben, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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