Bitte beachten Sie, dass sich die Shopseiten von Steuertipps.de nur mit aktiviertem JavaScript und Cookies in vollem Umfang benutzen lassen.
Sollten Sie mit den oben genannten Begriffen nichts anfangen können, lesen Sie bitte die Hilfsdateien Ihres Browsers oder informieren Sie sich beim Hersteller. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne unter unserer Support-Adresse.
Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung
Die meisten Selbstständigen haben ein Auto, das sie sowohl betrieblich als auch privat nutzen. Im Steuerrecht nennt man das einen gemischt genutzten Pkw. Beim Geschäftswagen eines Selbstständigen muss zunächst geklärt werden, ob er zum Betriebsvermögen gehört. Der betriebliche Nutzungsumfang entscheidet, ob das Auto zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehört oder ob es dem Privatvermögen zugeordnet werden muss. Und hiervon hängt dann auch die Ermittlung des Privatanteils ab.
Im Beitrag erfahren Sie,
wann ein Pkw zum Betriebsvermögen gehört;
wie Sie den Umfang der betrieblichen Nutzung nachweisen;
wie der Privatanteil abhängig von der Vermögensart zu ermitteln ist;
was Sie bei der Anschaffung eines Pkw alles bedenken sollten;
welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie haben.
Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann gehört ein Pkw zum Betriebsvermögen?
1.1Betrieblicher Nutzungsumfang entscheidet über die Zuordnung
1.2Unterschiede zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen
1.3Wahlrecht zwischen gewillkürtem Betriebsvermögen oder Privatvermögen
2.Der betriebliche Nutzungsumfang
2.1Was sind betriebliche Fahrten?
2.2Nachweis des betrieblichen Nutzungsumfangs
2.3Keine Aufzeichnungspflicht bei bestimmten Berufen
3.Notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen? – Entscheidend für die Berechnung des Privatanteils
3.1Berechnung der Privatnutzung bei notwendigem Betriebsvermögen
3.2Ermittlung der Privatnutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen
3.3Geänderter Nutzungsumfang: Auswirkung auf die Berechnung des Privatanteils
4.Anschaffung des Betriebs-Pkw
4.1Vorheriger Investitionsabzugsbetrag
4.2Anschaffungskosten des Pkw
4.3Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?
4.4Einlage aus dem Privatvermögen
4.5Sie geben einen Pkw in Zahlung
4.6Kreditfinanzierung
4.7Umweltbonus für Elektro-Pkw
5.Abschreibungen
5.1Nutzungsdauer bei Betriebsfahrzeugen
5.2So können Sie Ihren Betriebs-Pkw abschreiben
5.3Prüfung der Angemessenheit
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt
Bewertung
Kommentar
WGL am
Sehr gründlich und ausführlich. Bin zufrieden und kann damit viel anfangen.
Anonymer Benutzer am
ist super , kann ich nur weiter empfehlen, hat mir super geholfen bei der Steuer.
krause22104 am
Hat meine letzte Wissenslücke gefüllt.
Michael Tippmann am
Alles bestens, gerne wieder.
phronemos am
Wertvolle Entscheidungshilfe bei einem sehr komplexen Thema.
Ihr Logo auf diesem Titel
Beispiel mit Logoeindruck auf der Titelseite.
Es ist ebenfalls möglich, die Titelseite komplett in Ihrem Layout darzustellen.
Ihr Logo auf diesem Titel
Nutzen Sie unsere Fachinhalte für Ihre Werbung und Kundenbindung
Zeigen Sie Kompetenz und Kundennähe durch wichtige Hintergrundinformationen
zur Festigung und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
als Schulungsmaterial
zur Kontaktpflege
als Geschenk
Gerne versehen wir diesen Ratgeber mit Ihrem Logo und Sie können sie als eBook oder gedrucktes Exemplar an Ihre Kunden und Geschäftspartner weitergeben - schon ab einer Auflage von 25 Exemplaren.
Bei Interesse füllen Sie bitte untenstehendes Formular unverbindlich aus. Wir senden Ihnen dann sehr gerne ein individuelles Angebot zu oder nehmen bei Wunsch auch gerne direkt telefonisch Kontakt auf, um den weiteren Ablauf zu klären.
Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage
Pflichtfelder sind fett markiert - Diese Felder müssen vor dem Versenden ausgefüllt werden.
alle Preise inkl. gesetzl. MWSt ggf. zzgl. Versandkosten