Formularpaket für Rentner & Pensionäre - Steuererklärung 2021
In diesem Paket finden Rentner und Pensionäre die für ihre Steuererklärung notwendigen Formulare.
Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.
In diesem Paket finden Rentner und Pensionäre die für ihre Steuererklärung notwendigen Formulare.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen ein Formularpaket mit den grundlegenden, notwendigen Anlagen für eine reguläre Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer zusammengestellt. Sollten Sie neben Ihres Einkommens aus angestellter Arbeit auch noch weitere Einkünfte haben oder Steuerfreibeträge geltend machen können, finden Sie im weiteren Verlauf Links zu weiteren Seiten, auf denen Sie die jeweils ergänzenden Formulare zur Steuererklärung ebenfalls herunterladen können.
Die Angaben in der Anlage Sonderausgaben waren früher Teil des Mantelbogens. Seit 2019 sind sie in einer eigenen Anlage zu finden.
Die Angaben in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen waren bisher Teil des Mantelbogens. Seit 2019 sind sie in einer eigenen Anlage zu finden.
Die Angaben in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen waren bisher Teil des Mantelbogens. Seit 2019 sind sie in einer eigenen Anlage zu finden.
Wenn Sie als Landwirt selbstständig tätig sind, haben Sie die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) auszufüllen und zusammen mit Ihrer Steuererklärung abzugeben. Sofern Sie Einnahmen aus Weinbau erzielen und nicht buchführungspflichtig sind, müssen Sie zusätzlich die Anlage Weinbau abgeben.
Wenn Sie als Unternehmer Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben, die von der Umsatzsteuer befreit sind, oder aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft zum Steuerschuldner wurden, mussten Sie bis 2017 die Anlage UR ausfüllen und zusammen mit Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.
Erzielen Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sind Sie verpflichtet, die Anlage L zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abzugeben. Entfällt ein Teil Ihrer Einkünfte auf Holznutzungen, fügen Sie der Anlage L die Anlage Forstwirtschaft bei. Für die Einkünfte aus Holznutzungen gibt es Steuervergünstigungen.
Für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Sind Sie als Land- oder Forstwirt selbstständig tätig, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Das von Ihnen ermittelte Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) tragen Sie in die Anlage L ein, die Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abzugeben haben.