Übersicht:Zufluss- und Abflusszeitpunkt bei der Gewinnermittlung mit EÜR
Fast alle betrieblichen Vorgänge machen sich irgendwann als Zufluss oder Abfluss von Geld bemerkbar. Daher spricht man bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch vom »Zufluss- und Abflussprinzip« Hier werden im Prinzip nur Geldbewegungen aufgezeichnet. Kassenführung, Bestandskonten und Inventur sind nicht erforderlich.