Umsatzsteuer bei gleichzeitigem Print- und E-Paper-Abonnement

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Die Möglichkeit der Nutzung eines E-Papers bzw. eines E-Books stellt keine Nebenleistung zur Hauptleistung Lieferung einer gedruckten Zeitung bzw. Lieferung eines gedruckten Buchs dar.

Die Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, die Einräumung des Zugangs zu einem E-Paper bzw. einem E-Book hingegen dem allgemeinen Steuersatz von 19 %.

Wird nun ein Buch einschließlich E-Book verkauft oder ein Abo angeschlossen, das aus der gedruckten Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift einschließlich des E-Papers besteht, gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer folgendes:

Bemessungsgrundlage bei Einräumung des Zugangs gegen gesondertes Entgelt

Hat der Leistungsempfänger für die zusätzliche Einräumung des Zugangs zum E-Paper bzw. zum E-Book ein gesondertes Entgelt zu entrichten, ist dieses die Bemessungsgrundlage für die insoweit an den Leistungsempfänger erbrachte sonstige Leistung. Eine Aufteilung des bei Gesamtwürdigung aller erbrachten Leistungen eingeräumten Rabatts für den Zugang zum E-Paper bzw. zum E-Book ist nicht vorzunehmen. Maßgeblich ist vielmehr das zwischen den Vertragsparteien insoweit vereinbarte Entgelt.

Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Einräumung des Zugangs im Rahmen eines Gesamtverkaufspreises

Wird der Zugang zum E-Paper bzw. E-Book ohne ein gesondert berechnetes Entgelt eingeräumt, ist der Gesamtverkaufspreis nach Maßgabe von Abschnitt 10.1 Abs. 11 UStAE aufzuteilen. Danach ist grundsätzlich das Verhältnis der Einzelverkaufspreise maßgebend; andere gleich einfache Methoden sind jedoch zulässig, soweit sie zu sachgerechten Ergebnissen führen.

(BMF (koordinierter Ländererlass) 2.6.2014 , Az. IV D 2 - S-7200 / 13 / 10005)

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