Selbstständige: Inhalte mit ChatGPT erstellt - superpraktisch, aber...
ChatGPT und ähnliche Tools sollte man immer mit Bedacht nutzen - das gilt besonders für Unternehmer!

Selbstständige: Inhalte mit ChatGPT erstellt - superpraktisch, aber...

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Haben Sie schon mal überlegt, eine KI wie ChatGPT im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit einzusetzen? Einfach mal schnell einen Text zu einem Thema erstellen lassen – zum Beispiel, um diesen dann als Grundlage für die neue Homepage oder für eine Produktpräsentation zu verwenden? Klar, das spart Zeit – und die ist im Arbeitsleben eines Selbstständigen mehr als knapp!

Man muss neidlos anerkennen: Tools, wie ChatGPT & Co. können schon eine ganze Menge. So gehen die Möglichkeiten von Zielgruppenanalysen, über die Zusammenstellung von Inhalten für eine Präsentation, wenn erwünscht, auch in einer anderen Sprache bis hin zur Erstellung von Werbetexten für Flyer, Homepage u.Ä., um nur ein paar der fast unerschöpflich möglichen Anwendungsfälle zu nennen.

Setzen Sie solche Texte etc. im geschäftlichen Umfeld ein, vergessen Sie nicht: Von der Verwendung einer solchen KI können viele Rechtsgebiete und vor allem auch

  • das Urheberrecht,

  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht und

  • das Datenschutzrecht

betroffen sein! Schließlich wollen Sie weder eine Abmahnung riskieren noch Ihre betrieblichen Inhalte im Internet wiederfinden – denn das kostet Sie unter Umständen sehr viel Geld!

 

Inhalt

 

KI & Urheberrecht: Inhalte gehören allen

Gerade wenn es um die von ChatGPT erstellten Inhalte geht, tun sich aus Sicht des Urheberrechts ein paar Untiefen auf, die Sie unbedingt im Blick haben sollten.

Das deutsche Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 UrhG) schützt verschiedene Arten von Werken: Texte, Musik, Grafiken, Fotos, Videos, technische Zeichnungen, Code oder auch Datenbanken. Aber unabhängig, um welches Werk es sich handelt – die Voraussetzung für ein schutzfähiges Werk ist der menschliche Schaffensakt.

Das bedeutet: Auch wenn die Eingabe eines sogenannten Prompt, also des Befehls, der in ChatGPT oder eine andere KI eingeben wird, durch einem Menschen erfolgt, wird die »schöpferische« Leistung jedoch von der KI erbracht. Und somit ist ein mit Künstlicher Intelligenz geschaffenes Werk in aller Regel nicht vom Urheberrecht geschützt. Inhalte, also auch Texte, die von einer KI erzeugt wurden, können also von jedermann uneingeschränkt genutzt werden – sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke!

Ein beispielsweise von ChatGPT erzeugter Text kann immer auch falsche Informationen enthalten. Verwenden Sie also einen durch eine KI erstellten Text, müssen Sie diesen unbedingt inhaltlich genau prüfen!

Not-to-dos für die Praxis

Auch bestehende »Werke« können in den Prompt einer KI eingegeben werden, beispielsweise um einen sehr fachlichen Text in einfachen Worten, sozusagen in Kundensprache, zusammenzufassen oder um aus einem betriebsinternen Text die fünf wichtigsten Kernaussagen in kurzen Sätzen zu filtern.

Superpraktisch, aber...! Auf das durch die KI neu geschaffenes Ergebnis haben Sie in den meisten Fällen kein Urheberrecht mehr. Und Ihre Inhalte sind somit auch in dem KI-Tool gelandet und werden dort gegebenenfalls weiterverwendet.

Daher sollten Sie niemals Ihre betrieblichen Inhalte, Texte etc. in eine KI einspeisen.

Und auch umgekehrt gilt: Wollen Sie Texte oder andere Inhalte von anderen in eine KI eingeben, um das Ergebnis dann für Ihre Zwecke geschäftlich zu nutzen, müssen Sie seine Genehmigung einholen, denn sonst verletzten Sie das Urheberrecht!

Alle Inhalte sind »Trainingsmaterial« von ChatGPT & Co.

Was ist eigentlich, wenn Ihre Fotos, Bilder oder Texte, die Sie online gestellt haben, von Tools der Künstlichen Intelligenz zu Trainingszwecken genutzt werden? Denn einige KI-Systeme wurden einfach mit den unzähligen, offen im Internet verfügbaren Inhalten gefüttert und trainiert, um so zu lernen und durch das Erkennen von Mustern immer bessere Ergebnisse zu bringen.

Hier gibt es im deutschen Urheberrecht seit Mitte 2021 entsprechende Regelungen (§§ 44d, 60d UrhG). So ist das sog. Text- und Data-Mining, also die Nutzung fremder Werke z.B. zu Trainingszwecken für KI-Anwendungen für den Bereich der wissenschaftlichen Forschung gestattet und auch außerhalb der wissenschaftlichen Forschung grundsätzlich zulässig. Als Urheber haben Sie allerdings die Möglichkeit, einen Nutzungsvorbehalt zu erklären, so dass Ihre Werke dann nicht mehr erfasst werden dürfen; die Nutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken ist allerdings immer erlaubt. Dieser Nutzungsvorbehalt muss sozusagen als sichtbare oder auch »unsichtbare« Zusatzinformation an einen Inhalt oder Text angehängt werden. Leider ist noch nicht geklärt, wie genau das Ganze auch auf internationaler Ebene funktionieren soll.

In der Konsequenz bedeutet das aber für Ihre Inhalte, die bereits von KI-Anwendungen genutzt wurden: Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Hier haben Sie im Grunde genommen keine Handhabe.

Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

Nicht nur das Urheberrecht wird von der Verwendung von KI-Tools berührt. Gerade bei der Nutzung von Fotos mit Personen stellt sich die Frage, inwieweit diese im Rahmen eines KI-Prompts genutzt werden dürfen. Auch wenn es hier, wie immer, auf den genauen Sachverhalt ankommt – um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie andere Personen immer vorher um Erlaubnis fragen, bevor Sie deren Foto- oder Videoaufnahmen nutzen.

Und sobald es um sogenannte personenbezogene Daten geht, kommt das Datenschutzrecht in Spiel. Sobald Sie also personenbezogene Daten in einer KI-Anwendung nutzen wollen, z.B., weil Sie sich einen Arbeitsvertrag für einen neuen Mitarbeiter erstellen lassen möchten, müssen Sie die DSGVO beachten. Kurz gesagt, Sie müssen vorab die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben und Sie brauchen eine Rechtsgrundlage (z.B. eine Einwilligung oder einen Vertrag), die Ihnen die Nutzung der personenbezogenen Daten in einer KI-Anwendung erlaubt.

Nutzung mit Bedacht

KIs haben noch eine »große Zukunft« vor sich – und dass in alle Richtungen! Bereits heute gibt es zahlreiche sehr praktische Anwendungsmöglichkeiten und die Systeme werden immer besser. Klar ist, Sie sollten für Ihre selbstständige Tätigkeit KI-Anwendungen nutzen, wenn Ihnen dadurch das Leben leichter gemacht wird. Aber Sie sollten sich immer im Klaren sein, welche Konsequenzen damit verbunden sein können.

(AW)

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