Zehn-Tage-Regel nutzen und Betriebsausgaben ein Jahr vorziehen

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Bestimmte Zahlungen im Januar 2010 dürfen nach der Zehn-Tage-Regel bereits in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Die meisten Freiberufler und kleineren Gewerbebetriebe ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Gegensatz zur Bilanz kommt es hier bei der Erfassung von Betriebsausgaben nicht darauf an, welches Jahr eine Zahlung wirtschaftlich betrifft. Entscheidend ist vielmehr, in welchem Jahr die Zahlung erfolgt. Man spricht hier vom Abflussprinzip. Zahlungen im Januar 2010 stellen also grundsätzlich Betriebsausgaben des Jahres 2010 dar.

Steuertipp
Die Zehn-Tage-Regel ist eine wichtige Ausnahme von diesem allgemeinen Prinzip. Als Selbstständiger kann es Ihnen Steuervorteile bringen, wenn Sie diese Regel kennen und bei Ihren Zahlungen im Januar 2010 beachten.

Häufig erfolgen im Januar regelmäßig anfallende Zahlungen für Löhne, Miete, Telefon, Beiträge oder Versicherungen, die wirtschaftlich noch das abgelaufene Jahr 2009 betreffen. Wenn Sie diese Beträge in der Zeit. bis zum 10. Januar 2010 zahlen, dürfen Sie nach der Zehn-Tage-Regel die entsprechende Betriebsausgabe bereits in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 gewinnmindernd berücksichtigen. Voraussetzung: Die Zahlung ist bis zum 10. Januar fällig. Zahlen Sie Ihre Verbindlichkeit dagegen erst nach dem 10. Januar, dürfen Sie die Betriebsausgabe erst in Ihrer Gewinnermittlung 2010 ansetzen, da dann das Abflussprinzip gilt.

Sonderfall Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November oder Dezember 2009 ist eigentlich am 10.1.2010 fällig. Da das ein Sonntag ist, verschiebt sich jedoch die Fälligkeit auf Montag, den 11.1.2010. Die Finanzverwaltung ist daher der Ansicht, dass auch bei Zahlung der Umsatzsteuer bis zum 10.1.2010 in diesem Fall die Zehn-Tage-Regel nicht angewendet werden darf. Denn die Voraussetzung der Fälligkeit bis zum 10.Januar sei nicht erfüllt. Das Finanzamt wird deshalb die Umsatzsteuer nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2009 akzeptieren.

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