Kasse zahlt ambulanten Eingriff bei gutartigem Prostataleiden

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Die Thulium-Laserresektion zur Behandlung einer gutartigen Prostataerkrankung ist künftig Kassenleistung – selbst wenn sie ambulant durchgeführt wird.

Wenn bei einer Prostatavergrößerung eine medikamentöse Behandlung nicht mehr ausreicht, wird oft eine operative Entfernung von Prostatagewebe nötig. Klappt dies, so verbessert sich die Blasenfunktion. Zumeist erfolgt die OP minimalinvasiv, d.h. mit einem Instrument, das durch die Harnröhre eingeführt wird. Alternativ dazu werden verschiedene Laserverfahren angewendet. Dabei wird das »überschüssige« Gewebe mit einem hochenergetischen, gebündelten Lichtstrahl verbrannt oder verdampft.

Eines dieser Verfahren ist die Entfernung des überschüssigen Gewebes (»Resektion«) mit einem Thulium-Laser. Thulium ist ein Metall, das zu den »seltenen Erden« gehört. Stationär wurde dieses Verfahren auch bisher schon angewandt. Künftig ist dies auch ambulant möglich. Die Behandlung soll den Betroffenen ermöglichen »ein Leben mit weniger Einschränkungen und einer höheren Lebensqualität zu führen«, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

Das Thulium-Verfahren sei eine bessere und risikoärmere Methode zur Versorgung der Patienten. Genutzt werden kann diese Möglichkeit nun auch ambulant – sobald eine Entscheidung über die Höhe der Vergütung für diese Leistung vorliegt.

Patienten sollten ihren Urologen auf das neue Verfahren ansprechen.

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