Zweitwohnungsteuer: Bayern befreit Geringverdiener auf Antrag

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Kommunen in Bayern dürfen seit 1.1.2009 keine Zweitwohnungsteuer erheben, wenn der Betroffene Einkünfte von weniger als 25.000 Euro im Jahr hat. Bei Verheirateten beträgt die Grenze für das gemeinsame Einkommen 33.000 Euro. Achtung: Diese Steuerbefreiung gibt es nur auf Antrag.

Die Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung: Studenten und Geringverdiener werden von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen. Aber gut gemeint ist leider nicht gleich gut gemacht. Es lauern zahlreiche Fallstricke bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens. Denn der bayerische Gesetzgeber greift nicht auf das steuerpflichtige Einkommen laut Steuerbescheid zurück – das wäre wohl zu einfach. Sondern auf die "Summe der positiven Einkünfte".

So ermitteln Sie die Summe der positiven Einkünfte in zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt werden die Einkunftsarten getrennt betrachtet (nichtselbstständige Arbeit, Vermietung, Kapitalvermögen, Gewerbebetrieb, Selbstständige Tätigkeit und Land- und Forstwirtschaft). Von Ihren Einnahmen in einer Einkunftsart ziehen Sie die Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab. Ergibt sich in einer Einkunftsart ein Überschuss bzw. Gewinn, erhöht dieser das maßgebliche Einkommen. Ein Verlust dagegen mindert nicht das maßgebliche Einkommen, sondern fällt unter den Tisch. Verfassungsrechtlich ist dies bedenklich, weil nicht die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Steuerzahlers berücksichtigt wird.
  • Im zweiten Schritt addieren Sie die Überschüsse bzw. Gewinne aller Einkunftsarten. Außerdem addieren Sie den nicht steuerpflichtigen Teil einer Rente und Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Alle weiteren steuerlichen Abzugsbeträge, zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Altersentlastungsbetrag, bleiben unberücksichtigt.

Ob Sie für ein Jahr Zweitwohnungsteuer zahlen müssen, richtet sich nach dem Einkommen des vorletzten vorangegangenen Jahres. Ausnahme: Das Einkommen des Steuerjahres ist (voraussichtlich) niedriger. Ob Sie 2009 Zweitwohnungsteuer zahlen müssen, richtet sich also nach dem Einkommen 2007 oder nach dem Einkommen 2009 – je nach dem, in welchem Jahr die Summe der positiven Einkünfte geringer ist. 

Während die Einkommensgrenze bei Ledigen 25.000 Euro beträgt, dürfen Ehepartner zusammen höchstens 33.000 Euro verdienen. Dies ist eine weitere verfassungsrechtliche Sollbruchstelle der neuen Regelung, denn die Familie wird gegenüber Alleinstehenden benachteiligt. 

Liegen Ihre positiven Einkünfte nur knapp über dem Grenzbetrag, greift eine Härtefallregelung. Überschreiten Sie den Grenzbetrag um den Betrag X, zahlen Sie maximal ein Drittel von X als Zweitwohnungsteuer.

Den Antrag auf die Steuerbefreiung müssen Sie bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Steuerjahres stellen – für 2009 also spätestens am 31.1. 2010. Wie der genau aussehen muss, hängt von der Gemeinde ab. In München reicht zum Beispiel ein formloses Schreiben oder eine E-Mail. Als Einkommensnachweis verwenden Sie am besten einen Einkommensteuerbescheid. Haben Sie keine Steuererklärung abgegeben, können Sie dem Antrag auch Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide beifügen.
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