Abschnitt V 16.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 16 – Änderung von Bescheiden nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 16.2 DA-KG – Korrekturzeitraum

Ein Bescheid kann mit Wirkung für die Zukunft und die Vergangenheit aufgehoben oder geändert werden.