Abschnitt R 6.4.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → II. – Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt R 6.4.2 DA-KG – Tenor

(1) 1Der Tenor, auch Entscheidungsformel genannt, schließt sich im Aufbau der Einspruchsentscheidung an das Rubrum unmittelbar an. 2Er stellt den eigentlichen Regelungsinhalt der Einspruchsentscheidung dar. 3Durch ihn ist eine eindeutige Aussage über den Abschluss des Einspruchsverfahrens zu treffen.

(2) Für die abschließende Einspruchsentscheidung i. S. d. § 367 Abs. 1 Satz 1 AO kommen folgende Entscheidungsformeln in Betracht:

  • Im Falle der Unzulässigkeit des Einspruchs:

    "Der Einspruch wird als unzulässig verworfen."

  • Im Falle der Unbegründetheit des Einspruchs bzw. bei vorher erfolgter Teilabhilfe:

    "Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen."

  • Im Falle der teilweisen Begründetheit des Einspruchs (Teilabhilfe in der Einspruchsentscheidung):

    "Unter Abänderung der angefochtenen Festsetzung zugunsten des Einspruchsführers wird das Kindergeld wie folgt festgesetzt: ... Im Übrigen wird der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen."

  • Im Falle der Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts zu Ungunsten des Einspruchsführers (Verböserung):

    "Unter Abänderung der angefochtenen Festsetzung zum Nachteil des Einspruchsführers wird das Kindergeld wie folgt festgesetzt: ... Im Übrigen wird der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen."