Abschnitt R 11.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

III. – Finanzgerichtsverfahren → R 11 – Gang des finanzgerichtlichen Verfahrens

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt R 11.3 DA-KG – Akteneinsicht

1Das Recht auf Akteneinsicht im Klageverfahren ist in § 78 FGO geregelt. 2Es obliegt dem Gericht, einem Beteiligten über die dem Gericht vorliegenden Akten Auskunft zu erteilen oder Auszüge aus den entsprechenden bei ihm verfügbaren elektronischen Akten zu fertigen.