Abschnitt A 24 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel A – Anspruchsvoraussetzungen → III. – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 24 DA-KG – Zahlung des Kindergeldes nur an einen Elternteil

1Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Elternteil gezahlt. 2Das Kindergeld erhält dabei nach § 64 Abs. 2 EStG vorrangig derjenige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (so genanntes Obhutsprinzip). 3Dies ist insbesondere zu beachten, wenn sich die Eltern trennen. 4Zum Verfahren bei einem Berechtigtenwechsel siehe V 35 ff.