Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen)

Wenn Sie als Einnahme-Überschuss-Rechner zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind und dort nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen haben, müssen Sie zusätzlich die Anlage SZE ausfüllen und zusammen mit Ihrer Gewinnermittlung einreichen.

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

 

 

    

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