Digitaler Nachlass: Grundlagen & Tipps zum digitalen Erbe
Zum digitalen Nachlass gehören neben Kryptowährungen zum Beispiel auch Online-Accounts und Streaming-Abos. -Symbolbild-

Digitaler Nachlass: Grundlagen & Tipps zum digitalen Erbe

 - 

Das digitale Erbe und digitale Vorsorge gewinnen im Alltag zunehmend an Bedeutung. Während digitale Lebensbereiche wachsen, stellen sich neue Fragen rund um die Verwaltung und Vererbung von Online-Konten, digitalen Verträgen und virtuellen Vermögenswerten.

Zusammenfassung

Der digitale Nachlass umfasst Online-Dienste, Verträge, digitale Inhalte und Kryptowährungen. Das deutsche Erbrecht unterscheidet nicht zwischen physischem und digitalem Nachlass; Erben erhalten alle Rechte und Pflichten. Der Zugang zu digitalen Vermögenswerten ist oft von Passwortsicherheit und bekannten Zugangsdaten abhängig. Für Kryptowährungen ist es besonders wichtig, dass Erben über deren Existenz und Zugangscodes informiert sind. Passwörter sollten sicher hinterlegt werden, zum Beispiel in einem Passwortmanager.

Inhalt

Die folgenden Informationen zum digitalen Nachlass haben wir dem Ratgeber »Digital vorsorgen: So regeln Sie Ihre Daten, Accounts und Kryptowerte – bevor Ihre Angehörigen daran scheitern« entnommen und für die Veröffentlichung auf Steuertipps.de angepasst.

Mehr Informationen: Digital vorsorgen: Daten, Accounts und Kryptowerte

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Erbe zählen sämtliche Online-Dienste, Vertragsverhältnisse mit Streaminganbietern, Internetprovidern oder E-Mail-Diensten sowie Guthaben bei Zahlungsdienstleistern und Onlinehändlern. Auch digitale Inhalte wie E-Books, Musik oder selbst erstellte Beiträge in sozialen Netzwerken gehören dazu. Besonders relevant sind zudem Guthaben auf Plattformen und in Wallets für Kryptowährungen.

Gibt es ein »digitales Erbrecht«?

Im deutschen Recht existiert keine gesonderte Unterscheidung zwischen physischem und digitalem Nachlass: Alle Vermögenswerte, Rechte und Pflichten eines Verstorbenen gehen im Rahmen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Das umfasst auch digitale Konten, Verträge sowie erworbene Nutzungsrechte.

Ausnahmen bestehen meist nur bei streng personenbezogenen Lizenzmodellen, zum Beispiel bei einzelnen E-Books oder besonders sensiblen personenbezogenen Daten.

Erben übernehmen nicht nur die Rechte, sondern auch die Verpflichtungen des Erblassers im digitalen Bereich. Das umfasst beispielsweise die Verwaltung und Kündigung von Online-Abonnements oder Bezahldiensten.

Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt sich eine strukturierte Übersicht über die bestehenden digitalen Vertragsverhältnisse und die zugehörigen Zugangsdaten. In Einzelfällen können spezielle Regelungen oder Einschränkungen gelten, etwa bei personenbezogenen Daten oder Social-Media-Konten im Gedenkmodus.

Kryptowährungen, digitale Vermögenswerte & Passwörter

Auch Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Zahlungseinheiten gehören zum Nachlass. Das Problem ist häufig, dass die Erben nicht einmal wissen, welche Vermögenswerte der Erblasser hier besitzt. Werden solche Werte über Investmentfonds oder einen klassischen Broker gehandelt, finden sie sich im Depot und der Zugang erfolgt ganz einfach mit der Depotumschreibung durch Vorlage eines Erbscheins. Anders sieht die Sache aus, wenn der Erblasser die Werte selbst verwaltet und sie zum Beispiel in einer persönlichen Wallet verschlüsselt gespeichert hat.

In diesen Fällen ist nicht einmal immer bekannt, dass es eine solche Wallet gibt. Studien gehen davon aus, dass Millionenwerte an Kryptowährungen verloren gegangen sind, weil der Erblasser verstorben ist und niemand von der Existenz der Wallet wusste oder kein Erbe die Zugangscodes kennt.

Wer über Kryptowerte verfügt, die in einer Wallet oder anderen persönlichen Speicherwerten hinterlegt sind, sollte dafür sorgen, dass auch im Erbfall jemand von der Existenz dieses Vermögens weiß. So ist schon einmal sichergestellt, dass die Werte nicht einfach in Vergessenheit geraten, weil sie bei der Nachlassaufstellung nicht erfasst werden.

Ein größeres Problem ist die sichere Übergabe der Passwörter: diese sind der Schlüssel zum Zugang und sollen natürlich geschützt aufbewahrt werden. Einfach irgendwo einen Zettel mit dem Passwort zu hinterlegen, ist die denkbar schlechteste Lösung. Hier bieten sich digitale Lösungen wie ein Passwort-Safe an. Dieser kann zum Beispiel auf einem USB-Stick im eigenen Safe verwahrt oder in einem Bankschließfach hinterlegt sein.

Bei der Auswahl geeigneter Software empfiehlt sich die Orientierung an Empfehlungen offizieller Stellen, etwa des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

FAQ: Fragen & Antworten zum digitalen Erbe

Was versteht man unter digitalem Erbe?

Alle digitalen Konten, Verträge, Guthaben und Inhalte, die im Todesfall an die Erben übergehen.

Welche Rechte und Pflichten übernehmen Erben digital?

Erben treten in alle digitalen Rechtspositionen ein und können Konten verwalten, kündigen oder fortführen, sofern keine speziellen Lizenzbeschränkungen bestehen.

Wie erhalten Erben Zugang zu Online-Konten?

Der Zugang erfolgt in der Regel über Zugangsdaten. Fehlen diese, kann die Wiederherstellung erschwert sein.

Was passiert mit Kryptowährungen im Nachlass?

Kryptowährungen zählen zum Erbe, sind aber nur dann zugänglich, wenn die Zugangscodes bekannt sind.

Wie sollten Passwörter sicher hinterlegt werden?

Empfohlen wird die Nutzung eines Passwortmanagers und die sichere Verwahrung des Masterpassworts, zum Beispiel im Bankschließfach oder in einem Testament.

Gibt es steuerliche Besonderheiten beim digitalen Erbe?

Eine Erbschaftsteuer auf digitale Vermögenswerte fällt nur an, wenn Erben tatsächlich Zugriff auf diese Werte haben.

Diese Informationen zum digitalen Nachlass haben wir dem Ratgeber »Digital vorsorgen: So regeln Sie Ihre Daten, Accounts und Kryptowerte – bevor Ihre Angehörigen daran scheitern« entnommen und für die Veröffentlichung auf Steuertipps.de angepasst.

Mehr Informationen: Digital vorsorgen: Daten, Accounts und Kryptowerte

(SH, MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte. mehr

  • [] Die Hinterlegung eines Testaments schützt vor Verlust, Diebstahl und Fälschung und stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers nach dessen Tod auch tatsächlich umgesetzt wird. Dies ist besonders wichtig, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden mehr

  • [] Wenn man eine Erbschaft antritt, kann es vorkommen, dass der Nachlass überschuldet ist. Dann hat man sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Verstreicht diese Frist, gilt die Erbschaft als angenommen und man haftet für die Schulden des Nachlasses. mehr

Weitere News zum Thema