Kein Kindergeld für verheiratetes behindertes Kind

 - 

Der BFH hat entschieden, dass volljährige Behinderte, deren Eltern aufgrund der Behinderung des Kindes einen Anspruch auf Kindergeld haben, vom Zeitpunkt ihrer Heirat an wie nichtbehinderte volljährige Kinder behandelt werden.

Der Grund: Weil von da an der Ehepartner die finanzielle Verantwortung übernimmt, erwächst den Eltern kein zusätzlicher Aufwand mehr, der durch das Kindergeld abgefedert werden sollte.

Allerdings: Reichen die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt der (wie im entschiedenen Fall:) behinderten Partnerin nicht aus, so kann der Kindergeldanspruch wieder aufleben (BFH-Beschluss vom 15.2.2017, Az. III B 93/16).

Weitere News zum Thema
  • [] Kinder in Patchworkfamilien leiden häufig darunter, dass sie nicht den Nachnamen ihrer Eltern bzw. Stiefeltern tragen. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Familiennamen eines Stiefkindes zu ändern. mehr

  • [] Für viele Alleinerziehende und Eltern in Trennung ist es sehr wichtig zu wissen, was ihnen finanziell zusteht und welche Rechte und Pflichten sie haben. Dr. Otto N. Bretzinger, Jurist und Fachbuchautor, und Silke Wildner, Bloggerin und selbst alleinerziehende mehr

  • [] Einer gesunden Frau entstanden Kosten durch eine Präimplantationsdiagnostik (PID), die wegen der Erkrankung ihres Partners durchgeführt wurde. Die Kosten sind steuerlich abziehbar, sagt der BFH. Das gilt auch für den Fall, dass das Paar nicht verheiratet mehr

Weitere News zum Thema