Kein Kindergeld für verheiratetes behindertes Kind

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Der BFH hat entschieden, dass volljährige Behinderte, deren Eltern aufgrund der Behinderung des Kindes einen Anspruch auf Kindergeld haben, vom Zeitpunkt ihrer Heirat an wie nichtbehinderte volljährige Kinder behandelt werden.

Der Grund: Weil von da an der Ehepartner die finanzielle Verantwortung übernimmt, erwächst den Eltern kein zusätzlicher Aufwand mehr, der durch das Kindergeld abgefedert werden sollte.

Allerdings: Reichen die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt der (wie im entschiedenen Fall:) behinderten Partnerin nicht aus, so kann der Kindergeldanspruch wieder aufleben (BFH-Beschluss vom 15.2.2017, Az. III B 93/16).

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