Reisekosten, Pauschale für die Abwesenheit von zuhause usw.
Diese Kosten sind abziehbar
Abziehbar sind die Reisekosten sowie auf diesen Fahrten entstehende Unfallkosten. Die Reisekosten setzen sich zusammen aus dem Betrag, den Du für die An- und Abreise geltend machen darfst – das sind 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer – und einem pauschalen Betrag, den der Staat dafür anerkennt, dass Du Dich auf Deiner Reise irgendwie verpflegen musstest. Dafür gelten bis einschließlich 2019 diese Beträge:
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24 € pro Kalendertag mit Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung (ab 2020: 28 €).
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12 € sowohl für den Anreisetag als auch den Abreisetag, wenn an diesen Tagen, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag auswärts übernachtet wird (ab 2020: 14 €).
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12 € pro Kalendertag mit Abwesenheit von mehr als 8 bis unter 24 Stunden von der Wohnung, wenn auswärts nicht übernachtet wird (ab 2020: 14 €).
Nicht absetzbar sind für das Vorstellungsgespräch gekaufte Kleidung sowie Verdienstausfall infolge des Vorstellungsgesprächs, weil Du z. B. bei Deinem Nebenjob einen Tag ausgefallen bist.
Erstattungen müssen abgezogen werden
Von Deinen Ausgaben musst Du alles abziehen, was Du erstattet bekommen hast – also z. B., wenn ein Unternehmen Deine Anreise zum Vorstellungsgespräch bezahlt hat oder wenn Du einen Zuschuss der Arbeitsagentur bekommen hast.