Deine Steuererklärung gibst Du bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Du zum Zeitpunkt der Abgabe wohnst. Man spricht deshalb auch von Wohnsitzfinanzamt
. Wie so oft, gibt es aber auch hier Ausnahmen...
Wenn Du mehrere Wohnsitze hast, kommt es darauf an, ob Du verheiratet bist oder nicht:
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Bei Verheirateten ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie hauptsächlich aufhält – egal, ob ihr Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung wählt.
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Bei Nichtverheirateten zählt der Wohnsitz, an dem sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann auch der Zweitwohnsitz sein!
Du suchst die Adresse Deines Finanzamts? Dann schau hier nach: einfach rechts im Suchfeld unter Finanzamtsuche
Ort oder Postleitzahl eingeben!
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Wenn Du grade umgezogen bist
Wer eigentlich zuständig ist und warum es manchmal besser ist, das zu ignorieren. -
Umzug zwischen Erhalt des Steuerbescheids und Einspruchs-Einlegung
Lass nicht zwei Finanzämter miteinander kommunizieren – nimm das lieber selbst in die Hand! -
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Wenn Du grade umgezogen bist
Wer eigentlich zuständig ist und warum es manchmal besser ist, das zu ignorieren.
Wenn Du gerade umgezogen bist, gibst Du Deine Steuererklärung beim Finanzamt des neuen Wohnsitzes ab.
Bei einem Umzug nach Abgabe der Steuererklärung oder nachdem Du Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid eingelegt hast, ist ebenfalls das Finanzamt an Deinem neuen Wohnsitz für Dich zuständig – und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem das alte oder das neue Finanzamt von Deinem Umzug erfährt.
Manchmal ist es aber praktischer, wenn das bisherige Finanzamt die Sache zu Ende bringt: Das ist möglich, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es unter Wahrung der Interessen der Beteiligten [das bist auch Du] der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient
(so steht es in § 26 der Abgabenordnung).
Normalerweise bittet das Finanzamt Dich, dass Du Dich dazu äußerst. Wirklichen Einfluss darauf, welches Finanzamt die Bearbeitung übernimmt, hast Du aber nicht.
Umzug zwischen Erhalt des Steuerbescheids und Einspruchs-Einlegung
Lass nicht zwei Finanzämter miteinander kommunizieren – nimm das lieber selbst in die Hand!
Du ziehst um, nachdem Du den Steuerbescheid erhalten, aber bevor Du Einspruch eingelegt hast? Dann schick Dein Einspruchsschreiben am besten an Dein altes Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat. Schreib aber auch gleich Deine neue Adresse dazu.
Es ist zwar auch möglich, den Einspruch beim neuen Finanzamt einzulegen. Davon raten wir aber ab! Denn das neue Finanzamt muss dem alten Dein Einspruchsschreiben innerhalb der Einspruchsfrist übermitteln. Stell Dir vor, Du legst erst am letzten Tag der Frist Einspruch ein. Das alte Finanzamt erhält aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Dein Schreiben – die Einspruchsfrist ist damit versäumt).
Um Dir Ärger mit dem Finanzamt zu sparen, legst Du deshalb am besten gleich bei Deinem alten Finanzamt Einspruch ein. Damit bist Du auf der sicheren Seite!
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