Tipps für die Steuererklärung der Eltern eines Azubis
Tipps zur Steuererklärung für Eltern mit Kind in einer Ausbildung.

Tipps für die Steuererklärung der Eltern eines Azubis

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Eltern, deren volljährige Kinder gerade eine Ausbildung machen, nicht mehr zuhause wohnen und noch Kindergeld bekommen, können in ihrer Steuererklärung (Formular Anlage Kind) den Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Diesen und viele weitere Tipps für die Steuererklärung der Eltern eines Azubis erfahren Sie hier.

 

Inhalt

 

Bis zu Deinem 18. Geburtstag bekommen Deine Eltern das Kindergeld für Dich noch automatisch ausgezahlt.

Nach Deinem 18. Geburtstag gibt es weiter Kindergeld, wenn Du Dich in einer Schul- oder Berufsausbildung (Erstausbildung) befindest. Früher wurde dabei genau darauf geachtet, wie viel Du verdienst – das ist seit einigen Jahren nicht mehr so. Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung ist also egal, das Kindergeld wird weitergezahlt.

Wenn Du bereits die zweite Ausbildung (Zweitausbildung) absolvierst, gibt es nur dann noch Kindergeld für Dich, wenn Du weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitest!

Sobald Du volljährig bist, müssen Deine Eltern das Kindergeld für Dich aber neu beantragen. Das macht man bei der Familienkasse oder der Agentur für Arbeit. Dort gibt es auch einen Formulardienst, der Euch bei der Antragstellung hilft.

Falls Du schon volljährig bist und Deine Eltern nicht wussten, dass sie für Dich noch Kindergeld beantragen können, ist das zwar ärgerlich, aber keine komplette Katastrophe: Das Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.

Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung der Eltern

Wenn Du keine eigene Steuererklärung machst, können Deine Eltern Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung (Formular Anlage Kind) angeben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie für Dich noch einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Manche Finanzämter möchten nicht wahrhaben, dass es diese Möglichkeit gibt. Aber es stimmt! Obwohl die Beiträge von Deinem Arbeitgeber einbehalten und weitergeleitet wurden, dürfen die Eltern sie zum Steuern sparen benutzen. Denn schließlich erfüllen sie auch Dir gegenüber ihrer Unterhaltspflicht und stellen Dir Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.

Ausbildungsfreibetrag, wenn Du nicht mehr zuhause wohnst

Wenn Du volljährig bist, gerade eine Ausbildung machst, nicht mehr zuhause wohnst und Deine Eltern für Dich noch Kindergeld bekommen, können Deine Eltern in ihrer Steuererklärung (Formular Anlage Kind) den Ausbildungsfreibetrag geltend machen (offiziell heißt er: Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes).

Eine auswärtige Unterbringung liegt aber nur vor, wenn Du sowohl räumlich als auch hauswirtschaftlich (!) nicht mehr zum Haushalt Deiner Eltern gehörst.

Du darfst also nicht mehr bei ihnen wohnen und musst vor allem beim Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäsche waschen eigenständig sein.

Abziehbare Kosten in der Steuererklärung der Eltern für erwachsene Kinder

Besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld und wird das (erwachsene) Kind trotzdem weiterhin mit Unterhalt unterstützt, besteht die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Ausgaben für ein studierendes Kind oder Kind in Ausbildung können bis zu 9.984 Euro pro Jahr (2022) als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.