Prozess vor dem Arbeitsgericht führt zu Werbungskosten

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Hängen Kosten, die bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess entstehen, so eng mit der Berufstätigkeit zusammen, dass sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen? Ja, sagt der BFH. Das dürfe man regelmäßig vermuten.

Werbungskosten, so das Gericht, entstehen dabei grundsätzlich auch dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die streitigen Ansprüche im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs einigen.

Im entschiedenen Fall ging es um die Prozesskosten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Infrage gestellt wurde, ob seine Aufwendungen für einen vor dem Arbeitsgericht geführten Prozess durch seine Gesellschafter-Stellung oder durch seine berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer veranlasst sind, wenn die Kosten entstehen, um sein Ansehen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern der GmbH aufrecht zu erhalten (BFH-Urteil vom 9.2.2012, VI R 23/10 ).

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