Fürs Arbeitszimmer gibt es keine Putzmittelpauschale

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Ein häusliches Arbeitszimmer führt, sofern es anerkannt wird, zu Werbungskosten. Abziehbar sind neben der anteiligen Miete auch Einrichtungsgegenstände. Eine Putzmittelpauschale gibt es aber nicht, entschied das FG Rheinland-Pfalz.

Im entschiedenen Fall ging es um einen 10,5 m2 großen Raum, der als Arbeitszimmer anerkannt worden war. Der Kläger wollte für den Raum unter anderem Kosten für Putzmittel bei den Werbungskosten absetzen – pauschal 60 € pro Jahr.

Eine solche Pauschale gibt es nicht, klärten ihn die Richter auf. Zudem hielten sie es für unglaubwürdig, dass für einen 10,5 m2 großen Raum jährlich Putzmittel für 60 € verbraucht würden. Realistischer sei wohl die Vorstellung, dass die erforderlichen Putzmittel in nicht messbarem und damit auch nicht festzustellenden Umfang aus den für die Reinigung des Hauses insgesamt angeschafften Putzmitteln entnommen werde, lautete ihr Urteil (FG Rheinland-Pfalz vom 19.1.2012, 4 K 1270/09 ; Az. der Revision VI R 40/12).

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