Weihnachtsgeld: Wie viel bleibt nach Steuern übrig?
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Auch Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Und durch eine Besonderheit bei der Berechnung der Lohnsteuer für Sonderzahlungen bleibt sogar weniger vom Weihnachtsgeld übrig als erwartet.
Zusammenfassung
Weihnachtsgeld zählt bei der Steuer als sogenannter »sonstiger Bezug«. Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden diese Bezüge besonders behandelt, um eine übermäßige steuerliche Belastung durch den progressiven Steuertarif zu vermeiden: Die Steuer wird so berechnet, als würde der Betrag auf das Jahr verteilt gezahlt. Obwohl auf solche Einmalzahlungen zunächst mehr Lohnsteuer anfällt als auf laufenden Lohn, kann dies in der Steuererklärung in der Regel ausgeglichen werden.
Inhalt
Weihnachtsgeld 2025, steuerlich betrachtet: »sonstiger Bezug«
Weihnachtsgeld ist ein sogenannter »sonstiger Bezug«: Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird.
Neben dem Weihnachtsgeld gehören dazu zum Beispiel auch 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen, Urlaubsgeld usw. – also vor allem einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn auszahlt.
Berechnung der Lohnsteuer auf »sonstige Bezüge«
Für sonstige Bezüge gelten für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer Besonderheiten, da sonst wegen des progressiven Steuertarifs ein zu hoher Abzug für diese einmalige zusätzliche Zahlung erfolgen würde. Sie werden deshalb so behandelt, als hätte der Arbeitnehmer in jedem Monat ein Zwölftel des sonstigen Bezugs erhalten:
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Zunächst wird der »voraussichtliche Jahresarbeitslohn« ohne den sonstigen Bezug ermittelt. Zum voraussichtlichen Arbeitslohn gehören bereits gezahlte laufende Arbeitslöhne, künftig noch zu zahlende Arbeitslöhne und bereits gezahlte sonstige Bezüge. Künftige sonstige Bezüge werden nicht berücksichtigt. Von dem »voraussichtlichen Arbeitslohn« wird ggf. ein Freibetrag abgezogen; zusätzlich der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag, wenn jeweils die Voraussetzungen dafür vorliegen. Insgesamt ergibt dies den »maßgebenden Jahresarbeitslohn«.
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Für den »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird die Lohnsteuer ermittelt.
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Dem »maßgebenden Jahresarbeitslohn« wird der sonstige Bezug hinzugerechnet und auch für diesen Betrag die Lohnsteuer ermittelt.
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Die Differenz zwischen den beiden ermittelten Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass der Arbeitgeber für einen sonstigen Bezug mehr Lohnsteuer einbehält als für einen entsprechend hohen laufenden Arbeitslohn.
Steuern auf Weihnachtsgeld: So wird gerechnet
Beispiel:
Frau Santa ist ledige Angestellte (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert) und verdient 2025 4.800 Euro brutto im Monat. Im November 2025 erhält Frau Santa Weihnachtsgeld in der Höhe eines Monatsgehalts.
So hoch ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld:
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Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld: 12 × 4.800 Euro |
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57.600 Euro |
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Lohnsteuer auf den Jahresarbeitslohn |
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8.870 Euro |
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Maßgebender Jahresarbeitslohn + Weihnachtsgeld (57.600 Euro + 4.800 Euro) |
62.400 Euro |
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Lohnsteuer auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn + Weihnachtsgeld |
10.184 Euro |
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Die Differenz zwischen den beiden Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf das Weihnachtsgeld entfällt (= 10.184 Euro - 8.870 Euro) |
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Zum Vergleich: Die Lohnsteuer auf den laufenden Arbeitslohn beträgt monatlich 739,16 Euro.
Die Steuererklärung sorgt in der Regel für einen Ausgleich, sodass keine dauerhafte Mehrbelastung entsteht, auch wenn Weihnachtsgeld höher besteuert wird als das normale Gehalt.
