Jobtickets ab 2019 steuerfrei!
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Für ein Job-Ticket muss ab 2019 kein geldwerter Vorteil mehr versteuert werden. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 23.11.2018 zugestimmt.
Allerdings sollen die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet werden, um eine systemwidrige Überbegünstigung gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.