Rente in der Bundestagswahl 2021: Die Wahlprogramme der Parteien im Vergleich
Die deutsche Rentenpolitik betrifft rund 21.202.000 Rentenempfänger und rund 56.727.000 Rentenversicherte ohne Rentenbezug.

Rente in der Bundestagswahl 2021: Die Wahlprogramme der Parteien im Vergleich

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Am 26. September haben rund 60.400.000 Stimmberechtigte die Wahl zwischen 47 Parteien. Lange war es nicht mehr so spannend vor einer Bundestagswahl. Welche Partei wie viele Abgeordnetensitze erhalten wird, ist so offen wie selten zuvor.

Ein zentrales Wahlkampfthema, das uns alle betrifft, ist die gesetzliche Rente. Die gut 21 Millionen Rentenbezieher haben dabei verständlicherweise andere Interessen als jüngere Beitragszahler, die für die umlagefinanzierten Renten aufkommen und wegen des demografischen Wandels immer mehr bezahlen müssen für immer weniger eigene Rentenansprüche. In diesem Spannungsfeld ist eine nachhaltige Rentenpolitik gefragt.

Welche Rentenansprüche Sie ab welchem Alter geltend machen können, lesen Sie in unserem umfassenden Ratgeber Der kleine Rentenratgeber.

Rente: Seit jeher ein beliebter Spielball der Politiker

Rund 23 Millionen Wahlberechtigte sind älter als 60 Jahre. Sie stellen 38 Prozent aller Wahlberechtigten. Kein Wunder, dass sich die Parteien um diese Wählergruppe intensiv kümmern und ihnen allerlei Versprechungen machen. Was davon in die Praxis umgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt – schließlich kann keine Partei durchregieren.

Insbesondere geht es um die Gewichtung von gesetzlicher Rente und zusätzlicher Altersvorsorge. Die Konzepte reichen von einem höheren Rentenniveau bis zur Einführung einer Aktienrente und einer Bürgerrentenversicherung, in die alle Beschäftigungsgruppen einzahlen.

Da die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, empfehlen sich zusätzliche Vorsorgeformen. Welche sich für wen am besten eignet, erläutert unser Ratgeber Die Rentenlücke schließen, der auch alle steuerlichen Belange in der Einzahlungs- und in der Auszahlungsphase berücksichtigt.

Welche Partei verspricht was?

Sieben der 47 Parteien, die am 26. September zur Wahl stehen, sind derzeit im Bundesparlament vertreten, wobei die Abgeordneten von CDU und CSU eine gemeinsame Fraktion bilden. Diese sechs Bundestagsfraktionen haben unterschiedliche Rentenpläne für die kommenden Jahre und Jahrzehnte vorgelegt.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stellen Sie die Weichen für die kommenden vier Jahre. Wo Sie dagegen keine Wahl haben, ist bei der Rentenbesteuerung. Da gelten klare Regeln, die Sie in unserem Ratgeber Renten in der Steuererklärung erläutert finden.

Hier die wichtigsten Passagen aus den Wahlprogrammen der aktuellen Bundestagsfraktionen im Originalwortlaut (die Reihenfolge entspricht dem jeweiligen Stimmenanteil bei der Bundestagswahl 2017).

CDU CSU: Neue Konzepte für Betriebsrente und private Altersvorsorge

"Die Rente ist mehr als ein Einkommen im Alter. Sie ist Lohn für Lebensleistung. Für uns gelten dabei drei klare Prinzipien. Erstens: Leistung muss ich lohnen. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deshalb haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zweitens: Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen. Sie muss immer mehr sein als nur Armutsbekämpfung. Und drittens: Die Rente muss nachhaltig, sicher und solide finanziert sein. Die beste Rentenpolitik ist eine gute Wirtschaftspolitik. Denn je mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto besser ist es für die Rente. Das haben die letzten zehn Jahre gezeigt, die im ganzen Land zu deutlichen Rentensteigerungen geführt haben. Wir werden die Rentnerinnen und Rentner weiterhin verlässlich an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligen. Um das Vertrauen in die Altersvorsorge weiter zu stärken und Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, werden wir eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und daher die Vorgaben des Bundesfinanzhofs schnellstmöglich umsetzen. Freiwillige Beiträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung in jeglicher gewünschten Höhe werden wir zulassen, maximal bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. (…)

Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt. Um das Vertrauen der aktiven Generation von heute in das System der gesetzlichen Rentenversicherung von morgen zu stärken, brauchen wir eine klare Perspektive, die auch für die nächsten 30 Jahre trägt. Wir werden, wie von der Rentenkommission der Bundesregierung unter Beteiligung der Sozialpartner und der Wissenschaft vorgeschlagen, den bisher nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterentwickeln. Der Alterssicherungsbeirat soll alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen und eine Empfehlung für die Festlegung der verbindlichen und perspektivischen Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz abgeben. Dabei steht die Union für Verlässlichkeit: Wir behalten das Vorsorgeniveau im Auge und schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung. (…)

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern. An den berufsständischen Versorgungswerken halten wir fest. (…)

Wir wollen, dass noch mehr Menschen betrieblich für ihr Alter vorsorgen und damit an der guten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben. Eine auskömmliche Alterssicherung hängt auch von der zusätzlichen Vorsorge ab. Wir werden die Mitnahme der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel weiter verbessern. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und der stärkeren Förderung von Geringverdienern haben wir deutliche Impulse gesetzt, damit noch mehr Menschen die betriebliche Altersversorgung nutzen. (…)

Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge brauchen wir einen Neustart. Wir wollen sie effizienter, transparenter und dadurch attraktiver und einfacher machen. Wir werden Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt festlegen. Dieses Produkt ist verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung (Opt-Out). Das Standardprodukt soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen. Dabei soll es eine attraktive und unbürokratische Förderung durch den Staat geben. Neben Produkten mit einer Leistungsgarantie sollen auch Produkte ohne Leistungsgarantie angeboten werden. Wir verbinden mit diesen Maßnahmen die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, werden wir das Produktportfolio um ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt erweitern und prüfen, ob wir zu einem stärkeren Maß an Verbindlichkeit kommen müssen. Wir wollen ein Konzept entwickeln, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren. Dafür kann eine Generationenrente für eine Altersvorsorge von Geburt an ein guter Baustein sein. Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit einem staatlichen Monatsbeitrag zur Anlage in einem Pensionsfonds – mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann. Unser Ziel ist es, mit einem attraktiven Instrumentenmix, Altersarmut wirksam zu vermeiden."

SPD: Gesetzliche Rente für alle Berufsgruppen

"Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und von dem erworbenen Lebensstandard nicht erheblich einzubüßen. Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung. Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Sollten sich weitere Spielräume ergeben, werden wir sie nutzen. (…)

Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Armut gerät. Wir werden daher die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentner*innen verringern und für sie Verbesserungen erreichen. Wir wollen eine geschlechtergerechte Rente. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern dürfen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe. Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.

Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken."

AfD: Freie Wahl beim Renteneintritt, 20.000 Euro Familien-Gutschrift für jedes Kind

"Als Partei der Leistungsgerechtigkeit ist es der AfD ein besonderes Anliegen, unseren Eltern und Großeltern im Rentenalter einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Sie haben unser Land mit ihrer Arbeit zu einer der führenden Industrienationen der Welt aufgebaut. Die drohende Altersarmut für Millionen Leistungsträger ist für uns schon aus diesem Grund unerträglich. Der entwürdigenden und ungerechten Rentenpolitik der Altparteien erteilen wir daher eine deutliche Absage. Zugleich müssen wir das Rentensystem für die Jungen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung bezahlbar halten. Es braucht einen ausgewogenen Ansatz, der die Belange aller Betroffenen einbezieht. Der drohenden Überlastung der Beitragszahler muss durch einen höheren Steuerzuschuss in der Rentenfinanzierung entgegengewirkt werden, versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu begleichen. Dieser höhere Steueraufwand darf jedoch nicht durch Steuererhöhungen finanziert werden. Vielmehr sind die Steuerzuschüsse zur Rente durch konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen, beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik, gegenzufinanzieren. Gute Renten sind künftig nur dann finanzierbar, wenn wir die richtigen haushaltspolitischen Prioritäten setzen. Statt linksgrüner ‚Weltrettungsprojekte‘ braucht es marktwirtschaftliche Freiheit und öffentliche Investitionen in Bildung und Wissenschaft, um über eine prosperierende Wirtschaft auch hohe soziale Standards finanzieren zu können. Unser Anliegen ist nicht nur ein höheres Maß an Leistungsgerechtigkeit in der Rentenversicherung, den Rentenberechtigten sollen auch mehr Freiheitsrechte zugestanden werden. Unserem Freiheitsverständnis nach gehört die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase in die Hand des Einzelnen. (…)

Wir wollen deshalb jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten. Die Rentenhöhe hängt dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab. Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente. (…)

Unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts muss immer gelten: Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte auch bei einem geringeren Einkommen bessergestellt werden als Personen, die weniger eingezahlt haben. (…)

Besondere Beachtung verdienen im Sozialversicherungssystem die Familien. Eltern tragen die Lasten der Kindererziehung. Die späteren Leistungen der Kinder, insbesondere in der Rentenversicherung, kommen aber allen Rentnern zugute, auch den Kinderlosen. Familien mit Kindern tragen daher Sonderlasten für die Allgemeinheit. Die AfD möchte hier einen Ausgleich herstellen, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Wurden zum Zeitpunkt der Geburten noch keine Beiträge in entsprechender Höhe gezahlt, erfolgt eine Anrechnung auf zukünftige Rentenbeiträge. Die Eltern werden dadurch in dem Lebensabschnitt wirkungsvoll unterstützt, in dem die Kosten für die Kinder anfallen und gegebenenfalls ein Elternteil vollständig oder teilweise auf das Erwerbseinkommen verzichtet. Dies wird nicht nur die Entscheidung für ein Kind oder weitere Kinder erleichtern, sondern insgesamt Leistungsdruck aus den Familien nehmen und damit die Trennungsquote verringern. (…)

Neben den besonderen Ungerechtigkeiten gegenüber Ostrentnern und Familien in ganz Deutschland gibt es auch grundsätzliche Ungerechtigkeiten bei der Rentenbesteuerung. Viele Rentner, die seit 2005 auf ihre Renten Steuern zahlen, unterliegen einer Doppelbesteuerung. Die rechtlichen Regelungen sind so anzupassen, dass dieser verfassungswidrige Zustand abgeschafft wird. Generell ist die Besteuerung von Renten aus sozialer Sicht kritisch zu beurteilen. Wir wirken der Einkommensteuerlast dadurch entgegen, dass wir den Steuerfreibetrag für alle anheben und so zumindest niedrige Renten vor der Besteuerung bewahren."

FDP: Altersvorsorge aus einem flexiblen Baukasten

"Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels und des Wandels am Arbeitsmarkt ist es zwingend nötig, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Wir Freie Demokraten wollen die Rente auf diese Weise Enkel fit machen.

Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem 'Rentenbaukasten' sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, und Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben, zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

Wir Freie Demokraten wollen das Rentensplitting erleichtern und stärker bekannt machen. In der jährlichen Renteninformation soll einfach und verständlich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Es muss zudem jederzeit möglich sein, Rentenpunkte auch für befristete Zeiträume zu splitten. Das muss für verheiratete, verpartnerte und auch für unverheiratete Eltern möglich sein. Partner sollen flexibel über die Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit und damit auch über die Rentenansprüche entscheiden können. Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, dadurch endlich für Demographiefestigkeit zu sorgen und das Rentenniveau langfristig wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.

Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft. Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken und die gesetzlichen Regelungen attraktiver machen. Die Möglichkeit zu breiteren Anlageformen und insbesondere höheren Aktienquoten haben nur tarifgebundene Unternehmen. Wir wollen allen Unternehmen die Möglichkeit einer ‚reinen Beitragszusage‘ (höherer Aktienanteil) und des automatischen Einbezugs ganzer Belegschaften (mit ‚Opt-Out‘- Möglichkeit für die einzelnen Beschäftigten) geben. Zudem muss die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung für alle Wege betrieblicher und privater Vorsorge beendet werden, denn sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik.

Wir Freie Demokraten wollen ein Altersvorsorge-Depot einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell ‚401K‘ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. (…) Auch die Anlagevorschriften bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, wollen wir öffnen. Der Wohn-Riester bleibt unberührt. (…)

Wir Freie Demokraten wollen eine 'Schuldenbremse 2.0' für die Sozialversicherungen. Sie soll festschreiben, dass zusätzliche versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. So kann die Schuldenbremse des Bundeshaushalts nicht mehr durch die Verlagerung von Sozialleistungen in die Versicherungen umgangen werden. Das System der Umlagefinanzierung wird wieder konsequent umgesetzt und so die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen gesichert. Dabei streben wir keine Kürzung der Leistungen an, sondern deren korrekte Zuordnung. Im Gegenzug muss der Bund ihnen aber die Kosten erstatten. Wir Freie Demokraten wollen wirksame demographische Faktoren in der Rentenanpassungsformel für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen. Dazu muss neben anderem auch der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktiviert werden. Dieser wurde 2008 eingeführt und sorgte für Gleichklang bei der Entwicklung von Löhnen und Renten, bis ihn die Große Koalition ausgesetzt und damit der jüngeren Generationen Zusatzlasten aufgebürdet hat. Ohne Nachholfaktor müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne. (…)

Wir Freie Demokraten fordern die Abschaffung diskriminierender Altersgrenzen. Gesetze und Satzungen mit beschränkenden Altersgrenzen sollen auf ihren möglichen diskriminierenden Charakter hin überprüft und eine Aufhebung oder Anpassung soll nach sach- und leistungsgerechten Kriterien vorgenommen werden."

Die Linke: Rentenniveau hoch auf 53 Prozent, solidarische Erwerbstätigenversicherung

"Wir wollen eine gesetzliche Rente, die den Lebensstandard wieder sichert und vor Armut schützt. (…)

Forderungen, dass wer länger lebt, erst später in Rente gehen soll, weisen wir zurück. Die Rente darf nicht über Kapitalmärkte 'gesichert' werden – dann ist sie unsicher. Die Alterssicherung muss zu gleichen Teilen von Unternehmen und Beschäftigten finanziert werden. Noch im Jahr 2000 lag das Rentenniveau bei 53 Prozent, jetzt soll es bis auf 43 Prozent sinken. Das ist ein Programm der Bundesregierung für Altersarmut!

Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen. Drei zentrale Maßnahmen sind der Einstieg: Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester- Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb von der Rentenversicherung an alle Menschen im Rentenalter gezahlt – bei Erwerbsminderung als Zuschlag, im Einzelfall auch als Vollbetrag –, die im Alter weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. (…)

Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Solidarische Mindestrente wird regelmäßig am 1.Juli eines jeden Jahres im selben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. (…)

Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll abgeflacht werden (im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen). Deshalb soll eine 'Beitrags-Äquivalenzgrenze' eingeführt werden. (…)

Die Riester-Rente überführen wir auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp 4 Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. (…)

Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen. Das gilt auch für den Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage. Statt einer überwiegend von den Beschäftigten finanzierten betrieblichen Altersvorsorge wollen wir eine überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanzierte betriebliche Altersversorgung (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein. Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase. Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt, und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen. Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei.

DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags. Denn die Rente muss nach jahrzehntelanger Beitragszahlung auch netto den Lebensstandard wieder sichern. (…)

Unser Rentenkonzept sieht vor: (…) Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die 'Rente nach Mindestentgeltpunkten' auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro. Bei einem Rentenniveau von 53 Prozent hätte zum Beispiel eine Einzelhandelskauffrau mit einem Gehalt von 2.200 Euro brutto dadurch nach 45 Jahren Arbeit monatlich knapp 198 Euro mehr als nach geltendem Recht mit der sogenannten Grundrente – ohne eine Einkommensprüfung! Davon würden vor allem Frauen und in Ostdeutschland Beschäftigte profitieren. Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.

Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte (…) auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Egal ob ein Kind 1960 oder 2010, egal ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuern finanziert werden. Alle pflegenden Angehörigen erwerben zusätzliche Rentenansprüche aus ihrer Pflegetätigkeit für die gesamte Dauer der Pflegesituation, auch im Pflegegrad 1, nach Erreichen der Regelaltersgrenze und ohne Kürzung, wenn zusätzlich professionelle Pflegedienste genutzt werden. Die Leistungsbeträge werden angehoben. Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürger*innen im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden. (…) Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. (…) Wenn Menschen 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, sollen sie bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die ‚hinzugerechnet‘ wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Wir fordern, die unsozialen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten zu streichen oder sie durch eine wirkungsgleiche Maßnahme zu kompensieren. Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des 'aktuellen Rentenwertes (Ost)' an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen."

Bündnis 90/Die Grünen: Stabiles Rentenniveau, Rente für Selbstständige, Bürger*innenfonds

"Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung muss überwunden werden, denn nur armutsfeste Löhne führen auch zu einer auskömmlichen Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden, damit alle gut abgesichert sind. In einem ersten Schritt zu einer Bürger*innenversicherung sorgen wir dafür, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken, und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt.

Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Wir führen darüber hinaus eine von den Arbeitgeber*innen finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen, auch über die Regeleintrittsgrenze hinaus.

Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt und die Rürup-Rente hat gravierende Schwächen. Die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel sind sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. Deswegen haben bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht.

Wir wollen die Riester- und die Rürup-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen. Die öffentliche Zulagenförderung der privaten Altersvorsorge werden wir reformieren und auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Für Menschen mit einem bestehenden Riestervertrag besteht, falls von ihnen gewünscht, Bestandsschutz. Der Fonds kann langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürger*innenfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So wird ein Volumen geschaffen, das die Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichten kann. Der Bürger*innenfonds wird öffentlich und politisch unabhängig verwaltet und investiert anhand von ESG-Nachhaltigkeitskriterien. Er investiert langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. So bietet er das Potenzial einer guten Rendite.

Arbeitgeber*innen sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, einen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten und den Bürger*innenfonds als Standard dafür nutzen können. Um es kleinen Unternehmen einfacher zu machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wollen wir die reine Beitragsgarantie für kleine Unternehmen einführen, sie bei der Haftung entlasten und so für eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sorgen. Zusätzlich wollen wir erreichen, dass Selbständige vergleichbare Chancen auf eine angemessene Altersversorgung haben wie abhängig Beschäftigte."

Bundestagswahl 2021: Steuern im Wahlprogramm der Parteien

Bundestagswahl 2021: Auf der Suche nach der Kranken- und Pflegeversicherung der Zukunft

Bundestagswahl 2021: Richtungsstreit um Mieter und Vermieter

Bundestagswahl 2021: Vermögen bilden oder über Steuern verteilen?

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Wahl-o-Mat für die Bundestagswahl 2021 veröffentlicht, mit dem Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten von 39 Parteien vergleichen können. Dieser Wahl-O-Mat stellt keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik dar.

Die Wahlprogramme aller Parteien finden Sie hier.

(MS)

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