Keine Betriebsrente ohne Antrag

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Experten wissen: Zahlreiche Betriebsrenten werden gar nicht oder zu spät abgerufen.

Hintergrund dafür ist, dass viele Menschen im Laufe ihres Arbeitslebens eine Reihe von Arbeitsverhältnissen durchlaufen und damit häufig auch in mehreren Unternehmen Betriebsrentenansprüche erworben haben. Nicht selten geht es dabei um drei oder sogar vier Unternehmen.

Vor allem bei komplizierten Betriebsrenten-Biografien sollte man in seiner persönlichen Rentenakte jederzeit folgende Informationen bereithalten:

  • Adresse des Versorgungsträgers,

  • Versicherungsnummer/Aktenzeichen der Betriebsrente,

  • regulärer Beginn der Betriebsrente, Regelung zur Antragstellung,

  • frühestmöglicher Bezug, ggf. Abschlagsregeln bei vorzeitigem Bezug,

  • Bezugsmöglichkeit: Nur Rente – oder auch Kapitalleistung; wann muss ggf. die Kapitalleistung abgerufen werden?

  • Ist eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen und zu welchen Bedingungen?

  • Falls der frühere Arbeitgeber insolvent wurde, sollten sich alle betroffenen Arbeitnehmer, die unverfallbare Anwartschaften oder Ansprüche auf Betriebsrente haben, direkt an den Pensionssicherungsverein (PSVaG, 50963 Köln) wenden.

Wichtig ist vor allem: In der Regel wird eine Betriebsrente – genau übrigens wie die gesetzliche Rente – nur auf Antrag geleistet. Das Gleiche gilt in der Regel bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente. Bei einer verspäteten Antragstellung gibt es zum Teil nur ein enges Zeitfenster, in dem die Betriebsrente rückwirkend geleistet wird. Die Regelungen unterscheiden sich dabei je nach Versorgungsträger.

Adressen- und Familienstandsänderungen sowie Änderungen Ihrer Kontoverbindung sollten Sie unbedingt den Betriebsrententrägern mitteilen.

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